Das Werberecht des Arztes hat in den letzten Jahren eine langsame Liberalisierung erfahren. Zu beachten sind aber weiterhin verschiedene (berufsrechtliche) Vorschriften, deren Berücksichtigung von verschiedenen Seiten kontrolliert wird. Zum einen können Mitbewerber vermeintliche Verstöße gegen das berufliche Werberecht abmahnen. So kann ein Verstoß gegen die Berufsordnung oder das Heilmittelwerbegesetz (dort §§ 11, 12 HWG) einen Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begründen. Darüber hinaus wachen auch die Kammern bzw. die Berufsgerichte über die Einhaltung der berufsrechtlichen Regeln. Diese können etwa Verwarnungen, Verweise oder eine Geldbuße aussprechen.