Laryngorhinootologie 2011; 90(07): 398-399
DOI: 10.1055/s-0031-1283291
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Glottiskarzinom - Laserchirurgie oder Bestrahlung in frühen Stadien?

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Publication Date:
28 June 2011 (online)

 

Die Prognose von T1/2-Glottistumoren ist unabhängig von der gewählten Behandlung gut. Kriterien wie die Organerhaltung, Funktion, Stimmqualität und Lebensqualität bestimmen deshalb die Therapieentscheidung. Spielmann et al. haben Studien zusammengefasst, in denen die beiden Methoden verglichen wurden.
Clin Otorhinolaryngol 2010; 35: 373–382

Hauptgrund für die Übersicht sei die heterogene Datenlage und eingeschränkte Qualität vieler Einzeluntersuchungen gewesen, berichten die Autoren. Von 481 Artikeln erfüllten nur 21 die Einschlusskriterien. 448 Patienten wurden transoral mikrochirurgisch mit dem Laser behandelt (TLM) und 442 bestrahlt (RT). In allen Fällen lag ein Stadium T1 oder T2 vor (97% T1).

Die Beurteilung der posttherapeutischen Stimmqualität erfolgte mit verschiedenen Methoden (GRABS-Skala, elektroakustische Stimmanalyse u.a.). Insgesamt war keine der Behandlungsoptionen überlegen. Ausnahme waren 4 Untersuchungen, bei denen sich Vorteile für die Strahlentherapie ergaben. Diese Studien hätten jedoch keine statistische Analyse enthalten. Die Patienten beurteilten die Funktion ihrer Stimme sehr unterschiedlich. Die Fragebogenauswertung in 7 Untersuchungen ergab kein einheitliches Ergebnis und zeigte keine Korrelation zwischen Patientenwahrnehmung und objektiven Resultaten. Die individuell unterschiedlich gewichteten Kriterien führten zu einem heterogenen Bild, nach dem keine Methode eindeutig besser abschnitt. Zahlreiche Tests erfolgten zur Analyse der Lebensqualität. Dabei kamen generelle, HNO-spezifische und stimmspezifische Tests zum Einsatz. Im Vergleich zwischen TLM und RT ergaben sich keine bedeutsamen Unterschiede. Das Schluckvermögen war in keiner Studie ein primärer Zielparameter. Eine Studie berichtete über bessere Ergebnisse nach TLM.

Nach Meinung von Spielmann et al. ergeben sich aus der Übersicht wesentliche Konsequenzen. Die Studien seien mit Gruppengrößen unter 20 Patienten nur bedingt aussagekräftig. Außerdem schränke die Vielzahl der angewandten Messmethoden die Vergleichbarkeit erheblich ein. Daraus ergäbe sich vor allem für die Beurteilung der posttherapeutischen Stimmfunktion die dringende Notwendigkeit für einen anerkannten Konsens über das eingesetzte Verfahren. Keine Studie enthielt ausreichende Angaben zum histopathologischen Befund. Wegen der schlechteren Prognose sei z.B. eine Subklassifizierung bei einem Befall der vorderen Kommissur wünschenswert.