Seit September 2009 sind Patientenverfügungen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ärzten ist die Entscheidung, welche Maßnahmen bei einem todkranken Patienten ergriffen werden sollen, dadurch aber nicht zwingend leichter gemacht worden. Die Regelungen weisen nach Ansicht von Fachanwälten für Medizinrecht jedenfalls noch einige Schwachstellen auf – beispielsweise die Festlegung, dass der Arzt sich immer erst an einen Betreuer wenden muss, um den Willen des Patienten erfüllen zu können.