Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2012; 7(3): 227-246
DOI: 10.1055/s-0032-1315152
Pädiatrische Orthopädie und Unfallchirurgie
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kindesmisshandlung: Radiologische Diagnostik skelettaler Verletzungsfolgen

M. Stenzel
1   Universitätsklinikum Jena, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Sektion Pädiatrische Radiologie
,
H.-J. Mentzel
1   Universitätsklinikum Jena, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Sektion Pädiatrische Radiologie
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Publication Date:
17 July 2012 (online)

Die bildgebende Diagnostik besitzt neben Anamnese und klinischer Untersuchung einen hohen Stellenwert bei vermuteter körperlicher Misshandlung von Säuglingen und Kindern. Neben der korrekten Aufnahmetechnik sind Kenntnisse über die spezifischen Verletzungsmuster Grundlage für eine akkurate Befunderstellung und dienen somit dem Schutz des Kindes bei nachgewiesener, aber auch dem Schutz der Familie bei Ausschluss einer Misshandlung. Dem Leser werden im Folgenden Grundlagen vermittelt, die bei der komplexen Thematik „körperliche Misshandlung“ für die korrekte Indikationsstellung, Durchführung und Befunderstellung notwendig sind. Zusätzlich wird auch auf Möglichkeiten und Limitationen alternativer Untersuchungsverfahren eingegangen.

Kernaussagen
  • Bei körperlicher Misshandlung von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern sind Hämatome, Quetschungen und Verbrennungen am häufigsten. An zweiter Stelle folgen Frakturen des knöchernen Skeletts. Hämatome und Frakturen weisen dabei eine zu vernachlässigende Korrelation auf. Verletzungen von Kutis und Subkutis werden über Skizzen und die Fotografie dokumentiert, Verletzungsfolgen am Skelett durch die Röntgendiagnostik.

  • Bei einer Zufallsdiagnostik von Misshandlungsfolgen muss der Radiologe die anfordernden Ärzte informieren. In Absprache mit ihnen ist ein Röntgen-Skelettstatus indiziert. Bei einer Nachweisdiagnostik wird der Skelettstatus nach aktuell gültiger Leitlinie durchgeführt.

  • Bei vermuteter Misshandlung sollten Aufnahmen nach dem „4-Augen-Prinzip“ beurteilt werden. Günstig ist ggf. auch eine Mitbeurteilung durch erfahrene Kollegen außerhalb des eigenen Instituts.

  • Der Röntgen-Skelettstatus (Standard: 13 Aufnahmen) wird nach dem ALARA-Prinzip durchgeführt. Er kann routinemäßig derzeit durch keine andere bildgebende Methode ersetzt werden. Frakturen müssen erkannt und auf Plausibilität geprüft werden.

  • Zu den Befunden, die für eine Misshandlung typisch sind, gehören transmetaphysäre Frakturen, Frakturen der kurzen Knochen von Händen und Füßen und (mehrfache) Rippenfrakturen ohne ein adäquates Unfallereignis. Untypische Befunde sind die „toddlerʼs fracture“ (Spiralfraktur der Tibia, die sich ein Kleinkind beim Laufenlernen zuziehen kann), die häufige suprakondyläre Humerusfraktur und die seltenen Epiphyseolysen. Schädelfrakturen sind akzidentell und nicht akzidentell möglich. Der Typ der Schädelfraktur lässt keine sicheren Rückschlüsse auf die Ursache der Gewalt zu.

  • Das Alter einer Fraktur ist allenfalls näherungsweise zu bestimmen. Durch Voraufnahmen ist ein mehrzeitiges Auftreten von Frakturen jedoch zu erkennen. Frakturen in unterschiedlichen Heilungsphasen sind wahrscheinlich auf eine nicht akzidentelle Ursache zurückzuführen, wenn keine angeborenen Skeletterkrankungen vorliegen.

  • Folgeaufnahmen erhöhen die Sensitivität für den Nachweis von Frakturen. Dies gilt insbesondere für Rippenfrakturen, welche sich erst zwischen dem 1. und 6. Tag nach dem Traumaereignis darstellen können.

  • Differenzialdiagnostisch sind Varianten in der Entwicklung des kindlichen Skeletts genauso zu berücksichtigen wie Geburtstraumen oder angeborene Knochenerkrankungen.