Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2012; 1(2): 201-202
DOI: 10.1055/s-0032-1315610
DGOOC
Aus den Verbänden
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Status quo von EPRD und Endocert

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Publication Date:
18 February 2013 (online)

Nach vielerlei Diskussion in der Öffentlichkeit über die Qualität der endoprothetischen Versorgung wird das Endoprothesenregister dringlicher denn je benötigt. Wenn das Register noch nicht – wie ursprünglich geplant – im zweiten Quartal 2012 „scharf“ geschaltet werden kann, dann liegt dies an zusätzlichen Anforderungen der Datenschützer. Obwohl die Anonymisierung der Daten von den zuständigen Gremien bereits als qualitativ hochwertig und allen Anforderungen entsprechend anerkannt worden war, wurde im Rahmen der föderalen Zuständigkeit in Deutschland eine „zweite Firewall“ erforderlich. Diese ist nun kurz vor der Fertigstellung, so dass das in seiner Form wohl einmalige Register in Kürze auf den Markt kommen wird. Einmalig deswegen, weil sich alle an der Leistungserbringung Beteiligten, nämlich vor allem Kostenträger und Implantathersteller, aber auch das BQS-Institut unter Leitung der Fachgesellschaft zusammengeschlossen haben, um die Qualität der endoprothetischen Versorgung zu überprüfen.

Mehr als 150 Kliniken und darunter große Klinikkonzerne haben ihre Teilnahme am Endoprothesenregister angemeldet.

Die Teilnahme am Endoprothesenregister ist freiwillig, was im Zusammenhang mit aktuellen Diskussionen von verschiedenen Politikern immer wieder kritisiert wurde. Der Geschäftsführer des Endoprothesenregisters Deutschlands (EPRD), Prof. Joachim Hassenpflug berichtet, dass sich aber bereits mehr als 150 Kliniken und darunter große Klinikkonzerne für die Teilnahme am Endoprothesenregister angemeldet haben. Der Exekutivvorstand des Endoprothesenregisters ist auch zuversichtlich, dass mit der endgültigen Einführung des Registers zahlreiche Kliniken folgen werden. Es ist auch kaum vorstellbar, dass man sich der qualitätssichernden Maßnahme entziehen kann, allenfalls unter Akzeptanz höherer Haftungsrisiken.

Knapp 400.000 Hüft- und Knieendoprothesen pro Jahr in Deutschland

Der Qualitätssicherung im Bereich der Endoprothetik soll auch das Projekt „Endocert“ der DGOOC gelten, das die Zertifizierung „Endoprothetikzentren“ im Auge hat. Der endoprothetische Ersatz vor allem von Hüft- und Kniegelenken gehört zu den häufigsten Operationen überhaupt. Derzeit werden knapp 400.000 Hüft- und Knieendoprothesen pro Jahr in Deutschland eingesetzt. Im Prinzip ist der Hüft- und Kniegelenkersatz ein sehr effektives und auch kosteneffizientes Verfahren. Zahlreiche Studien zeigen allerdings, dass die Qualität innerhalb einer erheblichen Streubreite erbracht wird. Die ursprünglich zur Qualitätssicherung auf den Weg gebrachte Mindestmengenregelung steht nach Gerichtsbeschlüssen in Brandenburg derzeit auf der Kippe. Sie war ohnehin nie ganz unumstritten, weil in Deutschland die Teilmengen verschiedener in einem Krankenhausverbund zusammengeführten Klinken zu einer Gesamtmenge zusammengeführt werden konnten. Damit musste der Zusammenhang zwischen Können und Erfahrungsschatz des einzelnen Operateurs und Ergebnisqualität naturgemäß verloren gehen.

Aus Sicht der Kostenträger hat sich daher als qualitätssicherndes Element die Zentrenbildung aufgedrängt. Dieses Aspektes hat sich die DGOOC angenommen und die Initiative zur Zertifizierung von Endoprothetikzentren auf den Weg gebracht. Dabei mussten die unterschiedlichsten Versorgungsstrukturen und -formen berücksichtigt werden. Von Praxiskliniken über Verbünde von Honorarärzten, Kliniken der Realsgelversorgung, Kliniken der Maximalversorgung bis zu Universitätskliniken und unterschiedlichste Kooperationsmodelle mussten alle Strukturen berücksichtigt werden. Im Rahmen von zwei Staffeln einer Pilotphase wurden die ursprünglich 140 Items des Anforderungskataloges an diesen verschiedenen Strukturen überprüft. Die Pilotphase ist nun abgeschlossen. Es hat sich gezeigt, dass der Anforderungskatalog in einer ganzen Reihe von Punkten angepasst werden muss. Die Vertreter der DGOOC werden mit denjenigen der Arbeitsgemeinschaft Endoprothetik in der DGOU und Vertretern des BVOU einen definitiven Anforderungskatalog diskutieren und auf den Weg bringen. Es hat sich bei der bisherigen Diskussion als sinnvoll herausgestellt, dass zwischen Anforderungen an ein Endoprothetikversorgungszentrum und Anforderungen an ein Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung unterschieden wird. Über den Anforderungskatalog wird weiter unterrichtet.


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