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DOI: 10.1055/s-0032-1322578
Leserbriefe
Publication History
Publication Date:
10 July 2012 (online)

Nadelstichverletzung: HIV-Test des Patienten ohne Einwilligung?
Leserbrief zum Beitrag: Rojahn J. Impfungen für Klinikmitarbeiter. Lege artis 2012; 2: 16–19
Ich habe Ihren Artikel „Impfungen für Klinikmitarbeiter“ gelesen und fand ihn sehr aufschlussreich. Eine Anmerkung hätte ich jedoch: In der Infobox „Was tun bei Nadelstichverletzungen?“ geben Sie richtig an, dass man den Infektionsstatus des Patienten überprüfen sollte, und zwar aus der Aktenlage oder per Bluttest.
Die Überprüfung des HIV-Status des Patienten ist jedoch nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung möglich! Nach meiner Erfahrung in der chirurgischen sowie BG-Ambulanz gilt dies auch bei Nadelstichverletzungen. Meiner Meinung nach wäre dies ein wichtiger Hinweis, der im Beitrag noch fehlt.
Dr. Marco Bonetta, Freiburg
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Literatur
- 1 Wicker S, Gottschalk R, Spickhoff A, Rabenau HF. HIV-Test nach Nadelstichverletzung: Muss der Indexpatient zugestimmt haben?. Dtsch Med Wochenschr 2008; 133: 1517-1520
- 2 Spickhoff A. Nadelstichverletzung des behandelnden Arztes bei der Untersuchung einer nicht-einwilligungsfähigen Patientin – Darf ein HIV-Test durchgeführt werden? Kommentar II. Ethik Med 2007; 19: 219-220
- 3 Wicker S, Rabenau HF, Gottschalk R. Nadelstichverletzung des behandelnden Arztes bei der Untersuchung einer nicht-einwilligungsfähigen Patientin – Darf ein HIV-Test durchgeführt werden? Kommentar I. Ethik Med 2007; 19: 216-218
- 4 Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG). Postexpositionelle Prophylaxe der HIV-Infektion. AWMF-Register-Nr.: 055/004. Dtsch Med Wochenschr 2009; 134: 16-33 Im Internet: http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/055-004_S2_IDA_Postexpositionelle_Prophylaxe_der_HIV-Infektion_09.2007_09-2012.pdf Stand: 11.04.2012