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DOI: 10.1055/s-0032-1325310
Risikoschwangerschaften – Komplikationen erkennen und behandeln
Publication History
Publication Date:
24 September 2012 (online)
Zusammenfassung
Mittlerweile gilt mehr als jede zweite Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft, die einer besonders intensiven Vorsorge und Überwachung bedarf. Da diese Patientinnen oftmals und vor allem beim Auftreten von Komplikationen von mehreren Fachdisziplinen gleichzeitig betreut werden, ist es umso wichtiger, auch als Nichtgynäkologe einige wenige schwangerschaftsspezifische Erkrankungen zu kennen.
Im Folgenden soll sowohl auf schwangerschaftsbedingte Hochdruckerkrankungen als auch auf die schwangere Diabetikerin genauer eingegangen werden.
Kernaussagen
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Bluthochdruckerkrankungen und Diabetes gehören zu den häufigeren Komplikationen während der Schwangerschaft. Sie können ihrerseits lebensgefährliche Komplikationen nach sich ziehen.
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Denken Sie an eine mögliche Präeklampsie bei schwangeren Patientinnen mit
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Blutdruck ≥ 140/90 mmHg
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Proteinurie ≥ 300 mg/24h
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Gewichtszunahme > 1 kg/Woche (3. Trimester)
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Die einzige kausale Therapie bei Präeklampsie ist die Entbindung. Sie ist jedoch nur indiziert, wenn der Entwicklungszustand des Kindes dies zulässt. Ggf. ist eine Lungenreifeinduktion nötig.
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Im Falle einer (drohenden) Eklampsie hat die antikonvulsive Therapie immer Vorrang vor der antihypertensiven!
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Bei Diabetikerinnen ist die optimale Blutzuckereinstellung essenziell. Nur so lassen sich Gesundheitsgefahren für Mutter und Kind minimieren.
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Diabetikerinnen mit Kinderwunsch sollten schon präkonzeptionell über die Bedeutung der richtigen Blutzuckereinstellung aufgeklärt werden.
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Humaninsulin ist das Mittel der Wahl bei Diabetes vom Typ 1 und 2.
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Für Diabetikerinnen unter Insulintherapie besteht im 1. Trimenon eine erhöhte Gefahr für Hypoglykämien.
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Literatur
- 1 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10.12.1985, zuletzt geändert am 19.5.2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 124, S. 2894 in Kraft getreten am 19.8.2011; Abschnitt B: Erkennen und besondere Überwachung der Risikoschwangerschaften und Risikogeburten S. 9–10. Im Internet: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-591/Mu-RL_2011-12-15.pdf
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