Suchttherapie 2013; 14(01): 4-5
DOI: 10.1055/s-0033-1336069
Neues & Trends
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Für Sie gefragt – Substitution und Recht – Neues aus der Rechtsprechung

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Publication Date:
13 February 2013 (online)

 

? Eine Substitutionseinrichtung in Bayern wird durch eine öffentliche Apotheke mit Methaddict®-Tabletten patientenbezogen beliefert. Kann diese Einrichtung eine Take-home-Vergabe betreiben, wenn eine schriftliche Zustimmung des Patienten oder eine – wie auch immer gestaltete – Vereinbarung zwischen Patient, Arzt und Apotheke vorliegt? Natürlich werden auch extra Take-home-Rezepte in der Apotheke vorgelegt.

Wenn tatsächlich eine Take-home-Fähigkeit des Patienten existiert, dann ist ihm auch konsequenterweise ein Rezept über Methaddict® mitzugeben. Wenn der Patient jedoch nicht dazu fähig ist, dann darf ihm das Rezept auch nicht mitgegeben werden. Vielmehr ist das Rezept, welches sich aus § 5 Abs. 5 BtMVV ergibt, unmittelbar vom Arzt, seinem ärztlichen Vertreter oder vom qualifizierten Personal der Apotheke zur Verfügung zu stellen. Alle anderen Wege sind als rechtlich schwierig interpretierbar zu bewerten und werden deshalb von uns nicht empfohlen.