physiopraxis 2013; 11(06): 14-19
DOI: 10.1055/s-0033-1349694
physiopolitik
© Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York

Gesprächsstoff


Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. Juni 2013 (online)

ihre-aerzte.de – Clevere Kampagne

Das Image der Ärzte ist längst nicht mehr so sauber, wie es einmal war. Abrechnungsbetrug und Korruption von einzelnen haben Flecken hinterlassen, und den Niedergelassenen fehlt der Nachwuchs. Im April startete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine bundesweite Kampagne, die inzwischen Wellen schlägt und unübersehbar ist: In fast 250 deutschen Städten lächeln einen niedergelassene Hausärzte und Fachärzte von riesigen Plakaten an, begleitet von dem Spruch „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“. In einem TVSpot erfährt die Bevölkerung, dass sich die niedergelassenen Haus- und Fachärzte etwa 12 Jahre auf ihren Beruf vorbereiten, gerne Überstunden machen und zu den Patienten nach Hause kommen. Sie helfen, Leben auf die Welt zu bringen, und sind die engsten Vertrauten der Patienten. Auf der Internetseite steht prominent, dass die Ärzte im Schnitt 55 Stunden die Wochen arbeiten und auf sie zusätzlich zu den Sprechstunden viel Papierkram zukommt. Sie haben sich freiwillig dazu verpflichtet, die ambulante Versorgung der Bevölkerung zu garantieren, und sind über die 116 117 auch nachts für die Patienten da. Sie bilden sich regelmäßig fort, selbstverständlich auf geprüfter Qualität. Die Kampagne will die Weste wieder weiß waschen, auf die Belange der niedergelassenen Ärzte aufmerksam machen und zeigen, dass Ärzte ihren Beruf lieben und davon überzeugt sind, den schönsten Beruf der Welt auszuüben. Das dürfte ihr gelingen - unterstützt auch durch Patientenbroschüren, Postkarten und Aufkleber.

Zoom Image

Doch bei den jungen Medizinern stößt die Kampagne nicht auf Gegenliebe: Die KBV deute in einem Video das Verhalten des Nachwuchses als demotiviert und wenig risikobereit. Das sei falsch, wie die Bundesvertretung der Medizinstudenten klarstellt: „Wir freuen uns darauf, ärztlich tätig zu sein.“ Doch sie fordern weiterhin bessere und familienfreundlichere Arbeitsbedingungen als bisher.

ba

GLOSSAR

Vorlagepflicht bei Aufsichtsbehörde

Verhandeln Krankenkassen und Heilmittelverbände neue Preise für ambulant erbrachte physiotherapeutische Leistungen, sind sie an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden. Nach SGB V sollte die Vergütung aber auch kostendeckend und bedarfsgerecht sein - Abweichungen von der Grundlohnsummenentwicklung sind demnach theoretisch möglich. Doch einigen sich Kassen und Berufsverbände auf eine höhere Steigerung als die der Grundlohnsumme, müssen sie die Vereinbarungen bislang der jeweiligen Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt, Landessozialoder -gesundheitsministerium) vorlegen. Die hat bisher höhere Vergütungen abgelehnt und so die Grundlohnsummenbindung praktisch eingefordert. CDU, CSU und FDP haben nun in Bundestag und Bundesrat einen Änderungsantrag eingebracht (S. 12), dass bei Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Heilmittelverbänden die Vorlagepflicht bei der Aufsichtsbehörde künftig entfallen soll. Zum Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung vor.

„Selbstverständlich wird das nicht automatisch zu höheren Preisabschlüssen führen“, betont Michael N. Preibsch, Vorsitzender des ZVK-Landesverbandes Baden- Württemberg. „Denn immer noch müssen die Krankenkassen davon überzeugt werden, dass es tatsächlich zu Preisabschlüssen über der Grundlohnsumme kommt.“ Doch die Kassen können sich dann nicht mehr mit dem „Totschlagargument“ aus der Affäre ziehen, man wolle ja mehr bieten, aber die Aufsichtsbehörde mache einen Strich durch die Rechnung.

ba