Der Arzt in Wissenschaft, Klinik und Praxis sowie in Aus- und Weiterbildung bewegt sich in einem schwierigen Grenzbereich zwischen Medizin und Recht. Für die sachgerechte Erfüllung seiner Aufgabe sind für den Arzt neben dem selbstverständlichen medizinischen Wissen auch Kenntnisse des jeweiligen maßgebenden Rechtssystems unerlässlich. Sozialleistungsansprüche knüpfen ebenso wie z. B. die entsprechenden Ansprüche und Regelungen des Privatversicherungs-, des Beamten- und des zivilen Haftpflichtrechts an Begriffe und Regelungen an, die von der Rechtsordnung definiert und vorgegeben werden und die daher einer jeden ärztlichen Tätigkeit zugrunde gelegt werden müssen. Die vorliegende Abhandlung will diesem Personenkreis helfen, diese Kenntnisse zu erwerben bzw. zu erneuern.
In einem der folgenden Hefte werden in Teil 2 des Beitrags folgende Themen dargestellt: Bemessung von Funktionsschäden (Minderung der Erwerbsfähigkeit, Grad der Behinderung, Grad der Schädigungsfolge); Schadenslage, Vorschaden, Parallelschaden, Nachschaden, Folgeschaden; ursächlicher Zusammenhang.