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Klin Monbl Augenheilkd 2013; 230(11): 1082
DOI: 10.1055/s-0033-1360781
DOI: 10.1055/s-0033-1360781
Recht in der Praxis
Vertragsarztrecht – Achtung: Künftig deutlich mehr Zeit für Praxisnachfolgeverfahren einplanen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. November 2013 (online)

Beendet ein Vertragsarzt die Zulassung oder Teilzulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung, besteht mit Wirkung ab 01.10.2013 eine neue Regelung, eingeführt durch das GKVVersorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG): Danach prüft der Zulassungsausschuss bei einem Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens, gestellt durch den Vertragsarzt oder seine Erben, ob ein solches Verfahren überhaupt durchgeführt werden soll. Erste Erfahrungen mit der Umsetzung durch die Zulassungsgremien zeigen: Geplante Übertragungen benötigen deutlich längere Vorlaufzeiten.