Die Hauptverfahren bei der Therapie von Zwangserkrankungen sind In-vivo-Expositionen. Sie müssen von der Zielsetzung und der Art der Ausführung auf den zu behandelnden Menschen zugeschnitten sein. Das betrifft sowohl seine persönliche Situation (z. B. seine aktuelle Belastbarkeit) als auch die Besonderheiten der Störung.