Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(08): 776-777
DOI: 10.1055/s-0034-1386549
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Arbeitsrecht – Die Abmahnung: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

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Publication Date:
18 August 2014 (online)

Die Abmahnung im Arbeitsrecht soll dazu dienen, dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten deutlich zu machen und ihm die Möglichkeit der Besserung zu geben. Sie ist in der Regel vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung notwendig. Bei massiven Vertrauensverstößen, wie Diebstahl, schwere Beleidigung des Arbeitgebers oder Spesenbetrug zulasten des Chefs, ist sie aber verzichtbar. Vor einer nicht verhaltensbedingten Kündigung (personen-, krankheits- oder betriebsbedingt) kommt eine Abmahnung nicht infrage. Die „gelbe Karte“ der Abmahnung muss die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Sie darf mithin Bagatellverstöße des Arbeitnehmers nicht anprangern. Oft sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einig, ob eine Abmahnung wirklich berechtigt ist. In der Tat sind viele Abmahnungen fehlerhaft.