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DOI: 10.1055/s-0034-1387846
Reform der MdE-Tabellen der GUV
Minderung Der ErwerbstätigkeitPublication History
Publication Date:
19 August 2014 (online)
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) haben zum 1. Januar 2009 die bisherigen Anhaltspunkte ersetzt. Seither werden die Einschätzungstabellen für den GdS (Soziales Entschädigungsrecht) bzw. den GdB (Schwerbehindertenrecht) entsprechend der International Classification of Functioning der WHO nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten überarbeitet und aktualisiert. Der Prozess wird durch einen pluralistisch zusammengesetzten Sachverständigenkreis ermöglicht, zu dem auch Betroffenen- und Selbsthilfegruppen Vertreter vorschlagen können. Alle Aktualisierungen werden fortlaufend publiziert: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versmedv/gesamt.pdf .
Gleichzeitig bestehen seit Jahren Bestrebungen, die (bislang durch ärztliche Sachverständige ohne pluralistischen Entwicklungsprozess vorgeschlagenen) Bewertungstabellen für Unfallfolgen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (Minderung der Erwerbsfähigkeit) an den medizinischen-technischen Fortschritt und den veränderten Arbeitsmarkt anzupassen. Es stellt sich also die Frage, ob GdS, GdB und Unfallfolgen die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach demselben sozialmedizinischen Schema bewertet werden könnten, damit für alle Betroffenen im Sozialrecht nachvollziehbare und transparente Tabellen gelten könnten. Hierzu im Folgenden sozialrechtliche und sozialmedizinische Einschätzungen.