Der Arzt bewegt sich in einem schwierigen Grenzbereich zwischen Medizin und Recht. Für die sachgerechte Erfüllung seiner Aufgabe sind auch Kenntnisse des jeweiligen maßgebenden Rechtssystems unerlässlich. Sozialleistungsansprüche knüpfen ebenso wie z. B. die entsprechenden Ansprüche und Regelungen des Privatversicherungs-, des Beamten- und des zivilen Haftpflichtrechts an Begriffe und Regelungen an, die von der Rechtsordnung definiert und vorgegeben werden und die daher einer jeden ärztlichen Tätigkeit zugrunde gelegt werden müssen. Die vorliegende Abhandlung in zwei Teilen will diesem Personenkreis helfen, diese Kenntnisse zu erwerben bzw. zu erneuern.