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Psychiatr Prax 2015; 42(08): 455-456
DOI: 10.1055/s-0034-1399969
DOI: 10.1055/s-0034-1399969
Szene
Vorausverfügungen bei bipolaren Störungen
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Publication History
Publication Date:
05 November 2015 (online)
Bipolare Störungen zeichnen sich wie kaum eine andere psychische Störung dadurch aus, dass die Einsichtsfähigkeit außerhalb von Krankheitsphasen in vollem Umfang gegeben ist, in solchen aber erheblich eingeschränkt oder sogar aufgehoben ist. Vor allem manische Episoden gehen mit erheblichen Verhaltensänderungen einher, die verheerende Schäden in finanzieller Hinsicht und im Beziehungsgefüge hinterlassen können. Eine stationäre Aufnahme ist zur Verhinderung derartiger Folgen und zur Einleitung einer raschen und wirksamen Behandlung deshalb meist sinnvoll.
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Literatur
- 1 Borbé R, Jaeger S, Borbé S et al. Anwendung von Behandlungsvereinbarungen in Deutschland. Ergebnisse einer bundesweiten Befragung. Nervenarzt 2012; 83: 638-643
- 2 Stolz K, Steinert T. Psychiatrische Patientenverfügungen und öffentlich-rechtliche Unterbringung. BtPrax 2014; 1: 12-18
- 3 Deutsches Institut für Menschenrechte Stellungnahme vom 10.12.2012. Im Internet: http://www.institut-fuer-menschen rechte.de/fileadmin/user_upload/Publika tionen/Stellungnahmen/MSt_2012_Stel lungnahme_Psychiatrie_und_Menschen rechte.pdf