Journal Club Schmerzmedizin 2015; 4(1): 6-8
DOI: 10.1055/s-0035-1550426
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Publication Date:
20 April 2015 (online)

Cannabis auf Kassen-Kosten?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat sich dafür ausgesprochen, Cannabis als Medikament für bestimmte Indikationen anzuerkennen – und den Zugang zu erleichtern, indem Krankenkassen die Kosten erstatten. Ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung. Bisher können ausgewählte Schmerzpatienten zwar Cannabis-Präparate in Apotheken bekommen. Diese sind aber so teuer, dass viele Patienten lieber auf den rechtlich riskanten Eigenanbau setzen.

Der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, Prof. Dr. Michael Schäfer, begrüßte diese Initiative: „Sofern eine medizinische Indikation besteht, sollte eine unbürokratische Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ermöglicht werden. Allerdings bedarf es einer differenzierten Betrachtung und genauen Indikationsstellung sowie Qualitätssicherung der Therapie.“ Nach derzeitigem Wissens- und Erfahrungsstand seien Cannabinoide nur bei einzelnen ausgewählten Schmerzpatienten, bei denen die gebräuchlichen Schmerzmittel versagen, ausreichend wirksam.

Auch die Bundesärztekammer hält eine Therapie mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln für bestimmte Patienten für sinnvoll. Sie warnt dabei explizit vor ungeprüften Cannabiszubereitungen: Hier variiere der Wirkstoffgehalt, außerdem seien Art und Umfang von Kontaminationen z. B. durch Pilze, Schwermetalle oder Pestizide nicht bekannt. Eine Legalisierung des Besitzes und der Anbau für den medizinischen Eigenbedarf seien deshalb nicht zielführend. rnj

Nach Meldungen der Ärzte Zeitung, der Deutschen Schmerzgesellschaft und der Bundesärztekammer

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Cannabinoidhaltige Arzneimittel sollen zukünftig evtl. auch auf Kosten der Krankenkassen erhältlich sein.