Der sog. Investitionsabzug ermöglicht kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine Minderung der Steuerschuld in einem bestimmten Wirtschaftsjahr.Die dadurch gesteigerte Liquidität soll zukünftige Investitionen ermöglichen. Der Investitionsabzugsbetrag darf bis zu 40 % der geplanten Investitionskosten betragen.Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr des Abzugs erfolgen.
Keywords
Steuerrecht - Investitionsabzugsbetrag