Mit dem Konjunkturpaket II haben Bund und Länder vor zwei Jahren die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge nach oben korrigiert, um Auftragsvergaben zu erleichtern und die Wirtschaftskrise zu überbrücken. Damit war für Bauaufträge bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro keine öffentliche Ausschreibung notwendig. Ende 2011 ist die befristete Maßnahme ausgelaufen. Während der Bund wieder zur alten Grenze von 150.000 Euro zurückgekehrt ist, haben nahezu alle Bundesländer diese Ausnahmebestimmung zwischenzeitlich zum Regelfall erklärt. Bisher ist nur Bremen zu den alten Wertgrenzen zurückgekehrt.