Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2016; 21(01): 1
DOI: 10.1055/s-0036-1580106
Editorial
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Ramona Eitzenhöffer
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Publication Date:
24 March 2016 (online)

Das Belegarztwesen ...

hat in Deutschland eine lange Tradition. Bis zur Neugründung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 1955 war es üblich, dass die stationäre Behandlung durch freiberufliche Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wurde – im heutigen Sinne also „belegärztlich“. Heute verliert das Belegarztwesen weitgehend unbemerkt an Versorgungsrelevanz – immer mehr Belegabteilungen werden in Hauptabteilungen umgewandelt. Laut dem Bundesverband für Belegärzte e. V. waren im Jahr 2014 in Deutschland 5325 Belegärzte tätig. Zum Vergleich: Um die Jahrtausendwende waren es noch 6419.

Auch strukturelle Eingriffe der vergangenen Jahre im DRG-System, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz konnten die Perspektive für Belegärzte nicht verbessern. Strukturverbesserungen einzufordern allein reiche nicht aus, so die KBV. Dabei lohnt es sich, für das Belegarztwesen einzustehen. In der stark ausgeprägten Abgrenzung ambulanter und stationärer Versorgung in Deutschland, agieren Belegärzte schon seit jeher als Verzahnung beider Bereiche. Und das ist gut so: Durch die Bündelung des medizinischen Sachverstands kann die gemeinsame Tätigkeit mehrerer Ärzte auf demselben Fachgebiet zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Das sollte man nicht unbedacht lassen.

Anhand Fall-, Betten- und Arztzahlen haben U. Hahn und Kollegen Beleg- und Hauptabteilungen über alle medizinischen Fächer von 2005–2012 untersucht, um so den Gründen für die Entwicklungen im Belegarztwesen auf die Spur zu kommen. Lesen Sie mehr ab Seite 30!

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