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kma - Klinik Management aktuell 2018; 23(01/02): 12
DOI: 10.1055/s-0036-1595009
DOI: 10.1055/s-0036-1595009
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Regeln sind Regeln
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Februar 2018 (online)

Bei Krankenhauskooperationsverträgen müssen Kliniken streng die Vorgaben des Vergaberechts einhalten. Wer das bei der Vergabe ignoriert oder sogar bewusst Verbote missachtet, könnte das im Streitfall teuer bezahlen. Denn: Unrechtmäßige Verträge bieten laut aktueller Rechtsprechung keinerlei Schutz und sind nichtig.