
Zunehmend kommt es vor, dass Patienten ärztlich verordnete aktive Homecare-Medizinprodukte in eine Gesundheitseinrichtung mitbringen, z.B. Schlafapnoe-Atemtherapiegeräte, Beatmungsgeräte, Insulinpumpen, Insulin-Pen, Schmerzmittelpumpen, Tens-Geräte, Geräte zur Inhalationstherapie. Der folgende Beitrag soll am Beispiel der MP zur Behandlung von Schlafatmungsstörungen (Positiv drucktherapie) die bestehenden Probleme beschreiben und eine mögliche rechtssichere Lösung zur Diskussion stellen.