Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind zur Sicherung und Weiterentwick-lung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet, wobei diese dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen müssen. „Ein wesentliches Problem dabei ist jedoch“, so Prof. Jörg Haier, Münster, bei der DGHO-Jahrestagung 2010, „dass es in der Onkologie keinen statischen Status quo gibt, weil sich das Fach quasi im Dauerumbruch befindet, und sich die Krebsmedizin und damit auch die Anforderungen an Qualitätsmanagement (QM) und Qualitätssicherung (QS) ständig ändern“.