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DOI: 10.1055/s-0041-100670
Leichenschau – Wann, wie und durch wen?
Publication History
Publication Date:
11 August 2015 (online)
Wenn Sie zu einem leblosen Patienten gerufen werden, müssen Sie schnell entscheiden: Beginnen Sie mit Reanimationsmaßnahmen, oder ist der Patient bereits tot? Wie Sie dies schnell erkennen und wie es dann weitergeht, lesen Sie in diesem Beitrag.
Kernaussagen
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Bei der Leichenschau muss der Arzt zuerst überprüfen, ob der als verstorben gemeldete Patient auch wirklich sicher tot ist, oder ob im Zweifel Reanimationsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
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Wenn sichere Todeszeichen vorliegen, muss ein Arzt zur Leichenschau hinzugerufen werden. Wer für die Verständigung zuständig ist, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
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Die Leichenschau findet wenn möglich am Fundort statt, auch die Umgebung sollte inspiziert und die Identität des Toten geklärt werden.
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Sichere Todeszeichen sind Totenflecken, Totenstarre, Fäulnis, Verwesung, mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen und in der Klinik der festgestellte Hirntod.
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Als Todesursache sollte man eine Kausalkette bilden vom Grundleiden bis zur Ursache des tödlichen Funktionsversagens.
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Bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod sollte der Arzt die Leichenschau abbrechen, die Polizei verständigen und alle Veränderungen dokumentieren, die an der Leiche oder am Fundort vorgenommen wurden.
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Ein Notarzt im Einsatz sollte die Leichenschau nur im Ausnahmefall vornehmen, da er in dieser Zeit nicht einsatzbereit ist.