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DOI: 10.1055/s-0041-103001
Politik greift KBV-Vorschläge auf
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
26. Juni 2015 (online)

Künftig soll auch die ambulante fachärztliche Weiterbildung finanziell gefördert werden. Bis zu 1.000 Stellen sind dafür vorgesehen. Die Neuerung gehört zu den Nachbesserungen, die die Regierungskoalition am geplanten Versorgungsstärkungsgesetz vornehmen will. Um die ambulante Weiterbildung besser organisieren zu können, sollen damit beauftragte Kompetenzzentren bis zu fünf Prozent der Fördersumme erhalten. Perspektivisch soll eine von der KBV vorgeschlagene Stiftung zur Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten errichtet werden. Ferner ist geplant, dass Ärzte nach Abschluss der Weiterbildung und vor Erteilung der Zulassung in der Praxis weiterbeschäftigt werden können. Bislang werden nur Stellen zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gefördert. „Die Politik hat einen Teil unserer Vorschläge aufgegriffen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Dennoch gebe es etliche Punkte im Gesetzentwurf, die die KBV nicht gut heißen könne. Dazu gehören die Terminservicestellen, an denen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) weiterhin festhält. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen einzurichtenden Servicestellen sollen Patienten binnen vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln.