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kma - Klinik Management aktuell 2021; 26(01/02): 18
DOI: 10.1055/s-0041-1724180
DOI: 10.1055/s-0041-1724180
Aktuelles // Rechtskolumne
Abrechnung nur bei Anwesenheit eines Intensivmediziners

Ein Krankenhaus kann eine intensivmedizinische Komplexbehandlung mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 8 - 980. 20 nur abrechnen, wenn zumindest stundenweise ein behandlungsleitender Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ auf der Station anwesend ist. Dies hat das Sozialgericht Dresden in seinem jüngsten Urteil deutlich gemacht.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. Februar 2021
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