NOTARZT 2016; 32(05): 208-209
DOI: 10.1055/s-0042-117252
Recht in der Notfallmedizin
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Sozialversicherungspflicht von Notärzten - Neues vom BSG – wirklich etwas Neues?

G. Ritter
1   Wittlich
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Publikationsdatum:
18. Oktober 2016 (online)

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Vor wenigen Wochen lancierte die Prozessvertreterin des DRK in Mecklenburg-Vorpommern eine Pressemitteilung zu den beitragsrechtlichen Auswirkungen der Entscheidung des BSG [1] auf Notärzte, die für erhebliche Verunsicherung und Unruhe gesorgt hat (s. Infobox). So war zu lesen, dass ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern keine Honorar-Ärzte mehr beschäftigt werden dürften. Auch drohten dem notärztlichen Rettungsdienst jetzt bundesweit ernsthafte Konsequenzen. Die Entscheidung des BSG bedarf allerdings einer differenzierten Betrachtung.