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DOI: 10.1055/s-0042-123748
Erratum zur neuen Entgeltordnung für Gesundheitsberufe
Publication History
Publication Date:
10 March 2017 (online)
In der Endo-Praxis 4/2016 haben wir über die neue Entgeldverordnung für Gesundheitsberufe berichtet (siehe Endo-Praxis 2016; 32: 173 – 182). Hier sind leider Fehler in der Wiedergabe der Verdi-Einstufung aufgetreten, die wir sehr bedauern:
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Bei den Pflegeberufen führt der Einsatz in Spezialbereichen zur Eingruppierung in die Gruppe P-8. Als Kriterium werden Spezialbereiche genannt, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften vorgesehen ist. Das ist bei der Endoskopie der Fall.
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Die Eingruppierung in die Gruppe P-9 erfolgt, wenn die Fachweiterbildung absolviert wurde. Allerdings wird in den Protokollerklärungen von Ver.di eine Beschränkung gemacht: Die Fachweiterbildung muss nach § 1 der DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung vom 29.9.2015 durchgeführt worden sein oder es muss die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes nach § 21 dieser DKG-Empfehlung nachgewiesen sein.
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Pflegekräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit werden in die Gruppe P-9b eingestuft.
Ulrike Beilenhoff, Ulm