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DOI: 10.1055/s-0042-123792
Reinvestierte Gewinne steuerlich begünstigt
Publication History
Publication Date:
25 October 2017 (online)
Nach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Tierarzt den Gewinn aus der Veräußerung langlebiger Anlagegüter auf bestimmte Reinvestitionsgüter ganz oder teilweise übertragen oder in eine steuerfreie Rücklage überführen. Begünstigt sind vor allem Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden sowie Gebäuden (§ 6b Abs. 1 Satz 1 EStG). Zum Zeitpunkt der Veräußerung müssen die verkauften Wirtschaftsgüter mindestens 6 Jahre ununterbrochen zum Praxisvermögen des Tierarztes gehört haben (§ 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG). Kurzfristig nutzbares Anlagevermögen, immaterielles Anlagevermögen und das Umlaufvermögen sind ausgenommen von dieser Steuervergünstigung.