Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(02): 123-125
DOI: 10.1055/s-0043-102092
DGGG
Kommentierung
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Kommentar zur Pressemitteilung des G-BA: Personalanforderungen an die Intensivpflege in Perinatalzentren (Nr. 56/2016)

Birgit Seelbach-Göbel
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Publication Date:
17 March 2017 (online)

Am 15.12.2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Übergangsregelung zu den Personalanforderungen an die Intensivpflege im Rahmen der QFR-Richtlinie beschlossen und die Frist für deren Umsetzung bis 2019 verlängert. Nicht allen Gynäkologen ist klar, welche Implikationen diese Richtlinie auch für die Geburtshilfe beinhaltet, denn oberflächlich gesehen betrifft sie „nur“ Perinatalzentren (PNZ) – und hier in erster Linie die Neonatologie. In der QFR-Richtlinie wurde 2013 gefordert, dass ab 2017 für intensivtherapiepflichtige Neonaten eine pflegerische 1:1-Betreuung durch Kinderkrankenschwestern und eine 1:2-Betreuung für intensivüberwachungspflichtige Neugeborene gewährleistet ist. Später wurde die Forderung auf Frühgeborene < 1500 g beschränkt. In der Übergangsregelung vom 15.12.2016 wurde diese Frist für PNZ, die dies 2017 nicht umsetzen können, um 2 Jahre verschoben – unter der Bedingung, dass sie zum Abschluss einer konkreten Zielvereinbarung auf Landesebene bereit sind.