Mit dem Verbot der Anbindehaltung, das zunächst in den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen umgesetzt wurde, hat zu allerletzt Bayern zum 01. Januar 2014 die Ständerhaltung verboten. Dies verwundert sehr, wenn man sich die Anforderungen der bereits im Jahre 2009 erschienenen Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten für eine bedarfsgerechte Unterbringung vergegenwärtigt. Die Haltung in sogenannten „Innenboxen“, zumeist ohne genügend Auslauf, wird diesen Bedürfnissen auch nur bedingt gerecht [1]. Im Folgenden sollen wichtige Anforderungen und Alternativen der Unterbringung mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt werden.