Laryngorhinootologie 2017; 96(12): 855-856
DOI: 10.1055/s-0043-118618
Gutachten und Recht
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wem gehört mein Implantat?

Ein Beitrag zu Fragen, die jeder stellt, aber keiner so richtig beantworten kann.
Albrecht Wienke
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Publication Date:
01 December 2017 (online)

Künstliche Hüft- oder Kniegelenke, Osteosynthesematerialien, Cochlea-Implantate, Zahngold oder Herzschrittmacher – Implantate gehören zum chirurgischen Alltag. Wird ein Implantat durch ein neues ersetzt oder ein Implantat aus anderen Gründen entnommen, stellt sich die Frage, was aus den „alten“ Implantaten wird. Dürfen diese von der Klinik behalten und entsorgt oder anderweitig verwendet werden? Macht es einen Unterschied, ob das Implantat von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse bezahlt worden ist? Dürfen ausgebaute Implantate (Metallentfernung) bei anderen Patienten wiederverwendet werden? Oder anders formuliert: Wem gehört eigentlich das Implantat? Die gleichen Fragen stellen sich bei der Entnahme von Gewebe, etwa bei der Tumorentfernung. Nachfolgend wird dargestellt, welche Rechte der Patienten in diesem Zusammenhang bestehen und wie sich Arzt bzw. Krankenhaus richtig verhalten.