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DOI: 10.1055/s-0043-120893
Plädoyer für eine Grundsatzdebatte zu dem Einsatz der Elektrokonvulsionstherapie
Zum Beitrag: Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro & Kontra. Psychiat Prax 2017; 44: 313–315Publication History
Publication Date:
06 November 2017 (online)
In ihrem Beitrag „Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro“ in der Psychiatrischen Praxis [1] führen J. Gather und J. Vollmann eingangs aus:
„Die Vorstellung, in einer psychiatrischen Klinik gegen seinen Willen in Narkose versetzt und mittels „Elektroschocks“ behandelt zu werden, löst bei den meisten Menschen großes Unbehagen aus und weckt negative Assoziationen an längst überwunden geglaubte Kapitel der Psychiatriegeschichte. Und doch erhalten auch heutzutage in manchen psychiatrischen Kliniken Menschen eine Elektrokonvulsionstherapie (EKT) gegen ihren „natürlichen“ Willen, weil Psychiater eine solche Maßnahme aus medizinischer Sicht für angezeigt halten, rechtliche Betreuer ihre Einwilligung erteilen und zuständige Gerichte diese Einwilligung genehmigen [1] [2].
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Literatur
- 1 Gather J, Vollmann J. Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro. Psychiat Prax 2017; 44: 313-314
- 2 Langfeldt M. Ein medizinjuristisches Nachwort. In: Lehmann P, Aderhold V, Rufer M. et al. Neue Antidepressiva, atypische Neuroleptika: Risiken, Placebo-Effekte, Niedrigdosierung und Alternativen. Mit einem Exkurs zur Wiederkehr des Elektroschocks. Berlin: P. Lehmann; 2017: 234, 237