Als es in den 1980er Jahren so richtig mit dem Cochlea Implantat (CI) losging, implantierte man nur Patienten ohne messbares Restgehör, ein Promontoriumstest (Syn.: Promontorialtest) war daher Pflicht. Und zu alt durften sie auch nicht sein: „Ü80“ stand nicht zur Debatte. Doch in über 30 Jahren der Anwendung und Weiterentwicklung der CI-Systeme und der Nachsorgemethoden hat sich die Indikation auf Resthörende, nur hochgradig Schwerhörende, partiell Taube (d. h. nur im Hochtonbereich Taube) und sogar nur einseitig Taube ausgedehnt. Und der Eingriff ist so risikoarm und zeitsparend geworden, dass man auch sehr alte Menschen damit behandeln kann, natürlich vorausgesetzt, sie sind „rüstig“.