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DOI: 10.1055/s-2000-8071
Haftung für Suizid während stationärer Krankenhausbehandlung
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2000Publication History
Publication Date:
31 December 2000 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/dmw/200044/lookinside/thumbnails/10.1055-s-2000-8071-1.jpg)
Nach einem Suizid oder Suizidversuch im Krankenhaus stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Patient oder seine Angehörigen Schadensersatz von den am Behandlungsgeschehen beteiligten Personen und vom Krankenhausträger verlangen können. Die Anzahl der bisher veröffentlichten Urteile zu diesem Problemkreis ist seit Beginn der 80-er Jahre deutlich im Ansteigen begriffen (vgl. Gropp, Zur rechtlichen Verantwortlichkeit des Klinikpersonals bei Suizidhandlungen hospitalisierter Psychiatriepatienten, Medizinrecht [MedR] 12 [1994], 127 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung). Das zeigt deutlich die praktische Bedeutung der sich hier ergebenden Rechtsfragen. Die einzelnen Urteile, vor allem die Entscheidungen der Instanzgerichte, sind in der Regel stark am Einzelfall orientiert; eine einheitliche Linie ist bis jetzt nicht festzustellen. In dieser Situation erscheint ein soeben ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.06.2000 - VI ZR 377/99 - hilfreich für die Praxis.