Aktuelle Traumatol 2001; 31(1): 44-54
DOI: 10.1055/s-2001-11458
MITTEILUNGEN

Georg Thieme Verlag Stuttgart ·New York

Leitlinie Polytrauma

Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V.Leitlinien-Kommission der DGU:K. M. Stürmer (Leiter), K. Dresing (federführender Autor), M. Blauth, F. Bonnaire, W. Braun, N. M. Meenen, H. Siebert, E. G. Suren, B. Wittner in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Polytrauma der DGU, vertreten durch: H.-J. Oestern (Leiter), D. Nast-Kolb
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Publication History

Publication Date:
31 December 2001 (online)

Präambel - gleichlautend für alle Unfallchirurgischen Leitlinien

Die allgemeine Präambel für unfallchirurgische Leitlinien ist integraler Bestandteil der vorliegenden Leitlinie. Die Leitlinie darf nicht ohne die Berücksichtigung dieser Präambel angewandt, publiziert und vervielfältigt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. gibt als Wissenschaftliche Fachgesellschaft Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus. Diese Leitlinien werden von der „Leitlinien-Kommission” formuliert und vom Präsidialrat der Gesellschaft verabschiedet. Diagnostik und Therapie unterliegen einem ständigen Wandel, so dass auch die Leitlinien regelmäßig überarbeitet werden müssen. Der aktuelle Stand der Leitlinienentwicklung kann beim Leiter der Kommission oder dem Generalsekretär der Gesellschaft erfragt werden.

Leitlinien sollen Ärzten, Mitgliedern medizinischer Hilfsberufe, Patienten und interessierten Laien zur Information dienen und zur Qualitätssicherung beitragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Leitlinien nicht in jeder Behandlungssituation uneingeschränkt anwendbar sind. Die Freiheit des ärztlichen Berufes kann (und darf) durch Leitlinien nicht eingeschränkt werden. Leitlinien sind daher Empfehlungen für ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen. Im Einzelfall kann jedoch eine von den Leitlinien abweichende Diagnostik oder Therapie angezeigt sein. Leitlinien berücksichtigen in erster Linie ärztlich-wissenschaftliche und nicht wirtschaftliche Aspekte.

Die unfallchirurgischen Leitlinien sind nach Möglichkeit stichwortartig erstellt und sollen kein Ersatz für Lehrbücher oder Operationslehren sein. Daher sind die Leitlinien so kurz wie möglich gehalten. Begleitmaßnahmen wie die allgemeine präoperative Diagnostik, oder die Indikation und Art einer eventuellen Thromboseprophylaxe oder Antibiotikatherapie werden nicht im einzelnen beschrieben, sondern sollen Gegenstand gesonderter Leitlinien sein. Die Behandlungsmethoden sind meist nur als kurze Bezeichnung und nicht mit Beschreibung der speziellen Technik aufgeführt. Auf ein Literaturverzeichnis wird verzichtet, weil eine unstrittige Auswahl unmöglich ist. Über die modernen Medien ist Literatur heute für jeden verfügbar.

Die Leitlinien sind so abgefasst, dass sie für die Zukunft Innovationen ermöglichen und auch seltene, aber im Einzelfall sinnvolle Verfahren abdecken. Die Entwicklung des medizinischen Wissens und der medizinischen Technik schreitet besonders auf dem Gebiet der Unfallchirurgie so rasch fort, dass Leitlinien immer nur den momentanen Stand widerspiegeln.

Neue diagnostische und therapeutische Methoden, die in den vorliegenden Leitlinien nicht erwähnt werden, können sich zukünftig als sinnvoll erweisen und entsprechend Anwendung finden.

Die in den Leitlinien aufgeführten typischen Schwierigkeiten, Risiken und Komplikationsmöglichkeiten stellen naturgemäß keine vollständige Auflistung aller im Einzelfall möglichen Eventualitäten dar. Ihre Nennung weist darauf hin, dass sie auch trotz aller Sorgfalt des behandelnden Arztes eintreten können und im Streitfall von einem Behandlungsfehler abzugrenzen sind. Es muss immer damit gerechnet werden, dass selbst bei strikter Anwendung der Leitlinien das intendierte Behandlungsergebnis nicht erzielt werden kann.

Leitlinien basieren auf wissenschaftlich gesicherten Studienergebnissen und dem diagnostischen und therapeutischen Konsens derjenigen, die Leitlinien formulieren. Medizinische Lehrmeinung kann nie homogen sein. Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass verschiedene wissenschaftliche Fachgesellschaften Leitlinien zu ähnlichen Themen herausgeben. Diese Vielfalt wird von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bewusst unterstützt. Eventuelle Widersprüche werden in einer Clearingstelle der AWMF bearbeitet. Bei fraglichen Behandlungsfehlern ist es Aufgabe des Gerichtsgutachters, den zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Medizinischen Standard zu beschreiben und dem Gericht mitzuteilen. Die Funktion des Gutachters kann nicht durch Leitlinien ersetzt werden.

Prof. Dr. K. M. Stürmer

Klinik für Unfallchirurgie, Plastischeund WiederherstellungschirurgieKlinikum der Georg-August-Universität Göttingen

Robert-Koch-Straße 4037075 Göttingen

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Fax: Fax0551/39-8991

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