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DOI: 10.1055/s-2001-13800
Vermögensverfügungen eines Patienten zugunsten seines behandelnden Arztes
Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 18.02.1999Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Dezember 2001 (online)

In der Praxis werden immer wieder Fälle bekannt, in denen vor allem ältere Patienten ohne nahe Angehörige ihrem Hausarzt oder auch dem Heimarzt aus Dankbarkeit für jahrelange ärztliche Betreuung Vermögensgegenstände noch zu Lebzeiten oder durch testamentarische Verfügung unentgeltlich oder zu besonders vorteilhaften Bedingungen übertragen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob der Arzt durch die Annahme einer solchen Schenkung nicht gegen das ärztliche Standesrecht verstößt, und ob derartige Rechtsgeschäfte überhaupt wirksam sind.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat sich in einem Urteil vom 18.02.1999 - 19 U 66/98 (das erst im März dieses Jahres nach Nichtannahme der Revision durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig geworden ist) mit folgendem Fall befasst.