Einsatz der Hilfeplanung im Modellprogramm
Wie bereits ausgeführt, stellt die Hilfeplanung das Kernelement
von Case Management dar. Mit ihr rückt - verglichen mit
traditioneller Sozialarbeit - eine andere/neue Hilfephilosophie in den
Vordergrund der Arbeit: Im Rahmen von Case Management wird die Rolle des
Klienten neu bestimmt. Er ist „Herr des Verfahrens”,
gleichberechtigter Partner im gemeinsam strukturierten Hilfeprozess. Die
Verfolgung z. B. von Zielen, die nicht wirklich diejenigen des Klienten
sind, läuft unweigerlich ins Leere, eine von ihm miterstellte und
-getragene Planung hat hingegen mehr Verbindlichkeit, fördert Compliance,
Selbstverantwortung und Selbstwirksamkeit.
Eine weitere Neuerung liegt in der Fokussierung auf Planung:
Während sich klassische Sozialarbeit z. T. in problem-reaktivem
Handeln erschöpft, will Case Management die Richtung umkehren und
zielgerichtet Hilfe planen sowie den Prozess (und damit auch die eigene
Effektivität) laufend überprüfen.
Klienten im Hilfeplanverfahren
Von Mai 1997 bis Juni 1999 wurden von den Case Managern insgesamt
1420 Klienten betreut, die - im Vergleich zu Klienten z. B. der
ambulanten Beratungsstellen - deutlich größere Probleme
aufwiesen [3 5]. Die Klienten waren im
Durchschnitt 39 Jahre alt und langjährig abhängig
(65,5 % über 10 Jahre). Zu einem guten Drittel wurden Frauen
betreut, wobei der relativ hohe Frauenanteil größtenteils auf den
überproportionalen Anteil unter den Drogenabhängigen
(45,1 %) zurückzuführen ist (in der Gruppe der
Alkoholabhängigen waren 26,2 % Frauen).
Die Problemlagen der Klienten waren vielfältig: Knapp vier
Fünftel der Klienten waren arbeitslos, und das seit durchschnittlich 40
Monaten. Etwa ein Drittel verfügte dauerhaft über keine sichere
Wohnsituation. Etwa 60 % der betreuten Klienten waren von Alkohol
und 34,5 % von illegalen Substanzen abhängig. Wenngleich die
meisten Klienten in der Vergangenheit bereits suchtbezogene Hilfen in Anspruch
genommen hatten (78,7 %), so war es - angesichts der
erfassten Konsumdauer und Problemlagen - doch überraschend, dass gut
ein Fünftel bisher noch nie suchtspezifische Hilfen genutzt hatte.
Für gut vier Fünftel der Klienten (81,7 %)
wurden typische suchtassoziierte somatische Erkrankungen, wie z. B.
Hepatitis, (andere) Lebererkrankungen und Polyneuropathie, festgestellt. Zwei
Drittel litten unter psychischen Störungen wie z. B.
Persönlichkeitsstörungen, Depressionen und Angststörungen. Und
bei fast allen Klienten lagen - zusätzlich zum Suchtproblem -
gleichzeitig somatische und psychische Erkrankungen
vor (85,7 %).
Hinsichtlich der Umsetzung von Hilfeplanung war zu untersuchen, ob
diese schwer beeinträchtigten Klienten willens und in der Lage waren, an
gemeinsamen Planungsprozessen mitzuwirken. Denn im Verlauf des Modells hatten
die Case Manager wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade für besonders
schwer beeinträchtigte Klienten oder für Klienten in akuten Krisen
kein Hilfeplan erstellt werden könne, insbesondere nicht als Ergebnis gemeinsamer
Beratungen von Klient und Case Manager. Für einen anderen Teil der
Klienten sei zudem keine Hilfeplanung notwendig, da bei kurzen Betreuungszeiten
i. d. R. nur ein geringer Klärungsbedarf bestünde
(„zu aufwändig”, „nicht nötig”).
Tatsächlich wurde nicht für alle, sondern nur für
ein gutes Drittel der Klienten (543 Klienten, 38,2 %) eine
Hilfeplanung durchgeführt. Mit zunehmender Erfahrung der Mitarbeiter mit
der Methode stieg der Einsatz von Hilfeplanung an: Wurden im ersten Jahr
für nur 35,7 % der Klienten Planungsverfahren eingeleitet,
war das im zweiten Jahr schon für 42,7 % der Fall. Um die
o. g. Einschätzungen der Mitarbeiter zu bewerten, wurden die Daten
der Klienten, für die ein Hilfeplanverfahren eingeleitet wurde, mit jenen
ohne Hilfeplan verglichen.
Hierbei zeigte die Analyse soziodemographischer, sucht- und
behandlungsbezogener Daten auf den ersten Blick keine nennenswerten
Unterschiede zwischen Klienten mit und ohne Hilfeplanung. Um gleichwohl den
beschriebenen Hinweisen der Mitarbeiter nachzugehen, wurden festgestellte
Abweichungen[2] auf ihre statistische Bedeutsamkeit hin
überprüft. Im Ergebnis ergaben sich einige, wenn auch meist nicht
signifikante Unterschiede, die im Folgenden kurz beschrieben werden sollen.
Hilfeplanklienten waren zu Beginn der Betreuung etwas seltener in
festen Partnerbeziehungen (27,1 % vs. 32,6 % der
Klienten, für die kein Hilfeplan angelegt wurde) und etwas öfter
allein lebend (51,3 % vs. 44,5 %). Lebten sie nicht
allein, so teilten sie sich die Wohnung etwas häufiger mit anderen
Suchtkranken (58,3 % vs. 47,3 %) und hatten
ebenfalls zu einem größeren Teil in den letzten zwei Jahren
vorwiegend suchtbezogene Kontakte. Sie waren etwas seltener wohnungslos oder
auf Notunterkünfte angewiesen.
Ihr Einkommen bestritten Hilfeplanklienten etwas seltener aus Lohn
und Gehalt (4,3 % vs. 10,2 %) und aus Rente/Pension
(5,7 % vs. 10,4 %), dafür etwas häufiger
aus Sozialhilfe (35,2 % vs. 27,7 %).
Längerfristig betrachtet konnten sie auch weniger häufig auf ein
regelmäßiges Einkommen zurückgreifen (53,9 % vs.
39,1 %).
Eine Hilfeplanung wurde etwa gleich oft, je zu gut einem Drittel
mit Alkohol- und mit Drogenabhängigen durchgeführt. Vergleicht man
die Konsumdauer, zeigten sich keine nennenswerten Unterschiede:
Hilfeplanklienten waren durchschnittlich ein knappes Jahr länger
abhängig, darunter auch zu etwas größeren Anteilen bereits seit
mehr als 15 Jahren (40,6 % vs. 35,5 % in der Gruppe
ohne Hilfeplan). Bezüglich suchtspezifischer Behandlungserfahrungen
zeigten sich in den beiden Klientengruppen keine wesentlichen Unterschiede,
ebenso wie im Hinblick auf somatische Erkrankungen und psychische
Störungen.
Insgesamt lieferte die klientenbezogene Datenanalyse also keine
Hinweise für die Vorbehalte der Case Manager, dass klientenseitige
Beeinträchtigungen bzw. krisenhafte Situationen einer Initiierung von
Hilfeplanung entgegenstehen. Wie gezeigt, konnten (fast) keine relevanten
Unterschiede zwischen den Klienten mit und ohne Hilfeplanverfahren beobachtet
werden. Die wenigen Unterschiede wiesen, wenn überhaupt, eher auf eine
stärkere Belastung der Hilfeplanklienten hin.
Dieses Ergebnis wird auch dadurch gestützt, dass
Hilfeplanklienten länger (319 vs. 230 Tage Gesamtbetreuungsdauer) und
intensiver als Nicht-Hilfeplanklienten (durchschnittlich 31,5 Stunden vs. 14,2
Stunden) betreut wurden. Möglicherweise antizipierten die Case Manager
schon früh den erhöhten Hilfebedarf und strukturierten diese
(schwierigeren, längeren, umfassenderen) Betreuungsprozesse mittels
Hilfeplanung.
Ob ein Hilfeplan angelegt wurde, hing demnach nicht von
spezifischen Klientenmerkmalen ab, sondern war vermutlich auf andere Aspekte
zurückzuführen. In einem weiteren Analyseschritt wurden deshalb
regionale bzw. einrichtungsbezogene Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf die Umsetzung von Hilfeplanung untersucht. Im Ergebnis zeigten
sich auch hier keine relevanten Unterschiede zwischen Case Managern aus
Einrichtungen der Suchtkranken- oder Drogenhilfe, der Größe der
Kommune, dem Versorgungsgrad der Region sowie neuen oder alten
Bundesländern.
Unterschiede konnten jedoch in Abhängigkeit von der
Gesamtzahl der von einem Case Manager betreuten Klienten beobachtet werden.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Zahl der betreuten Klienten stark
variierte. Die Case Manager betreuten im Verlauf der beiden Dokumentationsjahre
zwischen 19 und 113 Klienten, im Durchschnitt 44. Dabei setzten sie in
unterschiedlichem Ausmaß Hilfeplanung um: Der Anteil der Klienten, mit
denen Hilfeplanung durchgeführt wurde, streute von 0 % bis
zu 80 %.
Case Manager mit sehr vielen Klienten nutzten das
Hilfeplanverfahren deutlich seltener als Modellmitarbeiter, die eine geringere
Zahl von Klienten betreuten: Die Case Manager, die hinsichtlich der
Klientenzahl die Rangplätze 1-10 belegen, betreuten im
Dokumentationszeitraum durchschnittlich 70 Klienten und legten für
nur 26 % dieser Klienten Hilfepläne an. Vergleicht man damit
die Werte der zehn Case Manager mit den geringsten Klientenzahlen, so wurden
hier durchschnittlich 22 Klienten betreut, für die in 47 %
der Fälle Hilfeplanverfahren eingeleitet wurden.
Allerdings entpuppte sich die Formel „weniger
Klienten/intensivere Betreuung = mehr Hilfeplanung”
als zu vordergründig. So hatte z. B. ein Case Manager mit nur 20
Klienten keinen einzigen Hilfeplan angelegt, während der Modellmitarbeiter
mit der höchsten Klientenzahl (113) immerhin für die Hälfte
seiner Klienten Hilfeplanung durchführte. Weitere Belege ergaben sich aus
Detail-Betrachtungen z. B. von Case Manager A und B: Sie arbeiteten in
derselben Großstadt, konnten somit auf dasselbe Versorgungssystem
zurückgreifen und betreuten die gleiche Anzahl vergleichbar
problembelasteter (drogenabhängiger) Klienten. Gleichwohl hatten sie im
Rahmen ihrer Betreuungen in sehr unterschiedlichem Umfang Hilfeplanverfahren
eingeleitet: Case Manager A hatte in 29 % seiner Fälle,
Mitarbeiter B hingegen in 70 % der Fälle Hilfepläne
angelegt.
Die Ergebnisse legen zusammenfassend betrachtet nahe, dass zwar
ein Zusammenhang zwischen der Anzahl betreuter Klienten und dem Einsatz des
aufwändigen Hilfeplanverfahrens besteht, gleichwohl die Haltung der
Mitarbeiter den wichtigsten Einflussfaktor für die Umsetzung dieses
Kernelements von Case Management darstellte.
Die Case Manager, die über größere Erfahrung im
Einsatz von Hilfeplänen verfügten, schätzten das Verfahren als
sinnvoll und effektiv ein. Sie betonten, dass damit die Realisierung von
Klientenbeteiligung unterstützt, Assessments systematischer und
lückenloser durchgeführt und eine regelmäßige und
intensivere Reflexion angeregt wurden. Eine zielgerichtetere Fallführung
erleichtere die Arbeit, mache Erfolge für Mitarbeiter und Klienten
deutlicher wahrnehmbar und Leistungen nach außen transparenter. Um diese
positiven Effekte sicherzustellen und um Fähigkeiten und Akzeptanz
für dieses Verfahren zu erhöhen, sollte für künftige
Case-Management-Programme Hilfeplanung intensiv geschult werden.
Beteiligte an der Hilfeplanung
Die Mitwirkung der Klienten und die Abstimmung von Hilfen
verschiedener, an der Versorgung beteiligter professioneller, aber auch
privater Helfer stellen zentrale Elemente von Case Management dar.
Beispielsweise beschreiben Raiff und Shore [6]
„qualifizierte Pläne [als] nichts anderes als
[den] Niederschlag ausgehandelter Übereinkünfte zwischen
Case Managern, Klienten, Familienangehörigen und den übrigen
Fachkräften”. Case Management für mehrfachbeeinträchtigte
Klienten steht jedoch immer im Spannungsfeld von Selbstbestimmung der Klienten
und ggf. fehlender Fähigkeit zur Beteiligung.
Auf Basis der für 543 Klienten vorliegenden Hilfepläne
wurde geprüft, inwieweit Klienten aktiv an der Planung und Strukturierung
der Hilfen beteiligt waren. Ist dies nicht gewährleistet, stellt
Hilfeplanung kein abgestimmtes Verfahren dar, sondern hat eher den Charakter
einer Arbeitsplanung für professionelle Helfer.
Im Ergebnis zeigten die analysierten Hilfepläne, dass die
Klienten überwiegend an der Planung beteiligt waren: Etwas mehr als die
Hälfte der Klienten war vollständig, ein
weiteres Viertel mit Einschränkungen beteiligt. Diese ergaben sich
z. B. aufgrund begrenzter kognitiver Fähigkeiten, akuter
Konsumphasen, begrenzter Motivation o. a. Nur jeder fünfte Klient
war nicht an der Hilfeplanung beteiligt. Da die Klientenbeteiligung zentrales
Umsetzungsmerkmal von Case Management ist, sollte die Nicht-Beteiligung
explizit begründet werden. Von den Mitarbeitern wurden als Gründe
insbesondere gesundheitliche Einschränkungen wie z. B.
„beginnendes Korsakow-Syndrom” und konsumbedingte Eigenschaften
von Klienten (wie „Sprunghaftigkeit” oder „zurzeit wieder
stark unter Alkoholeinfluss, teilweise nicht ansprechbar”) genannt.
Außerdem wurde untersucht, ob und welche anderen
professionellen Helfer an der Planung beteiligt waren. Dazu sollen in einem
ersten Schritt die vermittelnden Instanzen für die Hilfeplanklienten
betrachtet werden: Gut ein Fünftel war ohne Vermittlung (104 Klienten,
22,0 %) und 63 Klienten (13,3 %) durch
Angehörige, Freunde oder Bekannte zu den Case Managern gelangt. Der
wichtigste zuweisende Versorgungssektor war der medizinische Bereich, aus dem
fast ein Viertel der Klientel kam (Gesundheitsamt/sozialpsychiatrischer Dienst:
9,3 % Allgemeinkrankenhaus: 8,9 %, ärztliche
Praxis: 6,6 %). Aus der Suchtkrankenhilfe wurden insgesamt
22,0 % der Klienten (Fachklinik und Suchtberatung: je
6,4 %, Substitutionsambulanz und niedrigschwellige Angebote: je
4,2 %, Betreutes Wohnen/Nachsorge: 0,8 %)
vermittelt.
Betrachtet man nun, wie viele Personen bzw. Institutionen an
Hilfeplanungen teilgenommen hatten, so zeigt sich, dass nur für zwei
Drittel der Klienten weitere Beteiligte dokumentiert wurden (vgl.
Tab. 1). Im Durchschnitt waren neben den Case
Managern 1,5 weitere Personen bzw. Institutionen am Hilfeplanverfahren
beteiligt. In etwa einem Drittel der Fälle (185 Klienten,
34,1 %) hat außer den Case Managern niemand an den
Hilfeplanungen mitgewirkt.
Tab. 1 Anzahl weiterer
Beteiligter an den Hilfeplanungen
(n = 543)
Anzahl der Beteiligten
| Anzahl der
Pläne | in
% |
keiner | 185 | 34,1 |
einer | 137 | 25,2 |
zwei | 95 | 17,5 |
drei | 71 | 13,1 |
vier | 38 | 7,0 |
fünf | 9 | 1,7 |
sechs | 8 | 1,5 |
Insgesamt wurden 785 Personen bzw. Institutionen erfasst, die an
der Betreuung von 358 Klienten beteiligt waren. Entsprechend der Zugangswege
und der Problemlagen der Klienten handelte es sich dabei ganz überwiegend
um ärztliche Praxen (bei 34,6 % der Klienten) und
Krankenhäuser (21,8 %). Eine Beteiligung von
Angehörigen oder anderen Bezugspersonen des privaten Umfelds ist nur dann
realisierbar, wenn zu diesen Kontakte bestehen. Da dies nur für einen Teil
der Klienten zutraf und 163 Klienten explizit keine Teilnahme ihrer
Angehörigen (35,5 %) wünschten, ist hervorzuheben, dass
immerhin in gut jedem vierten Fall Angehörige der Klienten an der
Hilfeplanung beteiligt waren (134 Fälle, 29,2 %).
Als weitere Beteiligte folgten das Sozialamt
(20,4 %), Substitutionsambulanzen (13,7 %),
psychiatrische Krankenhäuser (11,7 %), das Jugendamt
(9,5 %). Andere Institutionen bzw. Personen waren nur selten
beteiligt, darunter z. B. gesetzliche Betreuer
(4,6 %).
In der Fachdiskussion spielen Hilfekonferenzen für die Steuerung komplexer sozialer
Dienstleistungen eine herausragende Rolle. Eine Modellannahme zielte deshalb
darauf, dass auch Hilfen für mehrfachbeeinträchtigt Abhängige
effektiver erbracht werden können, wenn Bezugspersonen des privaten
Umfelds und professionelle Helfer ihre Vorgehensweise mittels Hilfekonferenzen
abstimmen, Ziele und Maßnahmen vereinbaren. In diesem Sinne sollten
Hilfekonferenzen immer dann durchgeführt werden, wenn außer dem Case
Manager und dem Klienten noch zwei weitere (professionelle oder private) Helfer
an der Gesamtbetreuung der Klienten beteiligt waren. Dies war bei ca. vier
Fünftel der Klienten der Fall. Hierbei zeigten vertiefte Analysen, dass
Hilfekonferenzen ausschließlich im Kontext von Hilfeplanungsprozessen
stattfanden, im Rahmen der ersten Hilfepläne in 55 Fällen
(10,1 %). An diesen Betreuungen waren außer Case Managern
und Klienten weitere 106 Personen bzw. Hilfeinstanzen beteiligt. Obwohl
Angehörige in gut einem Viertel der Fälle als Planungsbeteiligte
genannt wurden, nahmen sie nur an fünf Hilfekonferenzen teil. Am
häufigsten engagierten sich (Jugend-)Ämter (20-mal), gefolgt von
medizinischen Leistungsanbietern (18-mal) und Einrichtungen der
Suchtkrankenhilfe (13-mal). Gesetzliche Betreuer nahmen nur bei neun Klienten
an Hilfekonferenzen teil (obgleich für 45 Hilfeplanklienten eine
gesetzliche Betreuung bestand). Im Durchschnitt haben vier Personen an den
Hilfekonferenzen teilgenommen.
Im bisherigen Verlauf des Modellprogramms hat sich die Vorgabe an
die Case Manager, bei möglichst vielen Klienten Hilfekonferenzen
durchzuführen, als schwierig erwiesen. Die Gründe für diesen
Befund sind vielfältig: Auf der einen Seite berichteten die Case Manager,
dass andere Hilfeinstanzen u. a. aufgrund des zeitlichen und
organisatorischen Aufwands oftmals nicht bereit waren, an Hilfekonferenzen
teilzunehmen. So beteiligten sich z. B. niedergelassene Ärzte und
Rechtsanwälte nur sehr selten an diesen Konferenzen, da sie für diese
Leistung keine Gebühren geltend machen können.
Andererseits wies eine Vielzahl von Case Managern darauf hin, dass
ihnen ein „Mandat” fehle, um fallbezogen verbindliche Absprachen
mit anderen Leistungsanbietern zu treffen und deren Einhaltung zu
kontrollieren. Solange sie auf den guten Willen von Mitarbeitern anderer
Einrichtungen und Dienste angewiesen seien, wären Hilfekonferenzen als
Standard nicht umsetzbar, eine Zusammenarbeit würde häufig
verweigert. Aus den genannten Gründen hat ein Teil der Case Manager erst
gar nicht versucht, Hilfekonferenzen zu initiieren, sondern traf im Rahmen
bilateraler Gespräche (häufig telefonisch) Absprachen mit anderen
Leistungsanbietern.
Im bisherigen Verlauf des Modellprogramms stieß die
Durchführung von Hilfekonferenzen jedoch nicht nur aufgrund der
unzureichenden Kompetenzausstattung der Case Manager und der fehlenden
Bereitschaft anderer Hilfeinstanzen, daran mitzuwirken, auf Schwierigkeiten.
Hemmend wirkten sich zudem die unzureichende Erfahrung mit diesem Instrument,
Scheu vor Transparenz, mangelnde Routine im Moderieren und Steuern von Gruppen
sowie Abgrenzungstraditionen zwischen Einrichtungen und Trägern, Skepsis
und Beharrungstendenzen etc. aus.
Falls Hilfekonferenzen durchgeführt wurden, waren damit
positive Erfahrungen verbunden. Stellvertretend für diese
Einschätzung soll aus dem Jahresbericht eines Case Managers zitiert
werden: „Als besonders hilfreich muss auch der besondere Schwerpunkt der
Kooperation und Koordination von Hilfen im Rahmen des Case Managements gesehen
werden. So hat es sich besonders bewährt, die notwendigen Hilfen in
Fallkonferenzen mit allen zuständigen Helfern (Beratern, Betreuern,
Ärzten, Therapeuten) abzustimmen und ein gemeinsames weiteres Vorgehen zu
verabreden. Diese verabredeten Hilfen in einem Hilfeplan zu dokumentieren,
konsequent weiterhin nachzugehen und über einen zeitlichen Abstand immer
wieder zu überprüfen, ist sehr effektiv” [7].
Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten
Zielplanung und Prioritätensetzung
Zu einer strukturierten Hilfeplanung gehören vier
wesentliche Schritte: Zielplanung, Prioritätenzuordnung, Definition von
Maßnahmen bzw. Verfahren, Festlegung von zuständigkeiten und
Überprüfungszeiten [8]. Das Modellprogramm sah
deshalb vor, dass die Case Manager an den Bedürfnissen der Klienten
ausgerichtete und im Hinblick auf ihre Realisierung angemessene Ziele
formulieren sollten. Angesichts der Zielgruppe stellte Abstinenz dabei
häufig ein entfernteres Ziel dar. Andere (Teil-)Ziele konnten diesem
vorgelagert und der aktuellen Situation der Klienten angemessener sein.
Handlungsleitend sollte dabei die auf Schwoon [9]
zurückgehende und später von Wienberg [10]
modifizierte „Hierarchie der Interventionsziele” sein.
Die Auswertung der Zielplanung ergab folgende Befunde: Eine
Rahmenplanung lag in fast allen Fällen vor (95,2 %) und eine
Rangreihe der Ziele wurde in 86,8 % aller Hilfepläne
aufgestellt. Davon unterschieden wurde bei fast 90 % eine
detaillierte Planung.
Analysiert man die in der Hilfeplanung mit erster Priorität
formulierten Ziele (vgl. Tab. 2) zeigte sich,
dass bei etwa einem Sechstel der Hilfeplanklienten zu Beginn der Betreuung das
Problemfeld Wohnen im Vordergrund stand. Für 15,3 % der
Klienten war zunächst eine Entgiftungsbehandlung zu vermitteln. Das lag
vor allem darin begründet, dass ein stationärer Aufenthalt den
Klienten eine Konsumpause ermöglichte, in der Veränderungsmotivation
sich entwickeln und gefördert werden konnte. Erstaunlicherweise wurde bei
etwa jedem achten Klienten auf eine stationäre Therapie hingearbeitet.
Hierbei handelte es sich insbesondere um Klienten, die im Anschluss an eine
Entgiftung oder an einen anderen Krankenhausaufenthalt in die Betreuung
übernommen wurden. Nur bei etwa jedem neunten Klienten standen
Behandlungen somatischer Erkrankungen oder psychischer Störungen an erster
Stelle.
Tab. 2 Ziele mit erster
Priorität
Ziele/Zielbereich
| 1. Hilfepläne
(n = 281) |
| Anzahl | in
% |
Sicherung oder Verschaffung einer Wohnung, Unterkunft
o. ä. | 45 | 16,0 |
Entgiftung | 43 | 15,3 |
Therapie | 34 | 12,1 |
Vermittlung/Organisation/Unterstützung bzgl. medizinischer
Hilfe | 31 | 11,0 |
Konsumreduzierung | 29 | 10,3 |
Einkommen/materielle Situation | 19 | 6,8 |
Koordination verschiedener Maßnahmen | 17 | 6,0 |
Kontakthalten mit dem Klienten | 13 | 4,6 |
Organisation bzw. Unterstützung bzgl.
Substitution | 9 | 3,2 |
Beratung zu Beziehungsproblemen | 8 | 2,8 |
Hilfen bzgl. Arbeit(ssuche) | 6 | 2,1 |
Unterstützung bei Problemen mit der Justiz | 4 | 1,4 |
Vermittlung in Nachsorge/Stabilisierung von
Abstinenzphase | 2 | 0,7 |
sonstiges | 21 | 7,5 |
Gesamt | 281 | 100,0 |
Konsumreduzierung oder -kontrolle stand bei etwa jedem zehnten
Klienten im Vordergrund der Betreuung. Dieser Anteil erstaunt angesichts der
vielen existentiellen Probleme der Klienten, denn nicht nur Konsumreduzierung,
sondern auch klassische Ziele von Suchtberatung waren hier prioritär
für die erste Hilfeplanung. Qualitative Auswertungen der Hilfepläne
zeigten, dass es sich bei den Zielen im Bereich Konsum, Entgiftung,
Substitution (und Gesundheit) größtenteils um Ziele auf einer der
unteren Hierarchieebenen, z. B. zur Vermeidung von
lebensgefährlichen Überdosierungen, handelt. Bei etwa zwei
Fünfteln unterstützten die Case Manager ihre Klienten demnach bei der
Sicherung des Überlebens, verhinderten oder verminderten schwere
körperliche Folgeschäden oder sicherten die (soziale) Umgebung der
Klienten gegen Beeinträchtigungen ab.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass zum einen
Hilfeplanung i. d. R. nicht gleich zu Betreuungsbeginn einsetzte,
so dass z. B. die Sicherung der Wohnung oder die Vermittlung eines
Schlafplatzes oder die sofortige Vermittlung in ein Krankenhaus wegen einer
akuten Behandlungsbedürftigkeit zu diesem Zeitpunkt häufig schon
erfolgt waren. Zum anderen konnten die an späterer Stelle genannten Ziele
- trotz der Prioritätensetzung - ähnlich dringlich
gewesen sein.
Die für fast ein Drittel der Klienten genannten
Betreuungsziele in den Bereichen Wohnen, Einkommen, Arbeit, justitielle
Situation, aber auch die Ziele im Bereich „Beziehung” waren vor
allem auf der nächsthöheren Ebene angesiedelt, d. h. betrafen
die Verhinderung bzw. Verminderung sozialer Desintegration.
Ziele hinsichtlich Therapie und Nachsorge gehörten zu einer
noch höheren Hierarchieebene. Diese Klienten wiesen z. T.
längere Abstinenzphasen auf, zeigten Einsicht in die Grunderkrankung und
akzeptierten den eigenen Behandlungs- bzw. Hilfebedarf. Angesichts der
Zielgruppe des Modellprogramms überrascht es nicht, dass nur für eine
kleine Gruppe (6,7 %) derartige Ziele prioritär verfolgt
wurden.
Für 10,6 % der Klienten standen definierte
Aufgaben von modellgefördertem Case Management, z. B.
„Koordination von Hilfen” und - vorerst
„Kontakthalten” - im Vordergrund.
Die Case Manager beschrieben Schwierigkeiten hinsichtlich der
Zieldefinition. Unklar war z. B., welcher Konkretisierungsgrad
angemessen ist, welcher Zeithorizont avisiert werden sollte und wie Ziele von
Maßnahmen abzugrenzen waren.
Maßnahmen und Zuständigkeiten
Die Definition von konkreten Arbeitsschritten lehnte sich eng an
die Ziele an und bezog sich im Wesentlichen auf deren konkrete Erfüllung:
Genannt wurden z. B. „Arzt anrufen; Klient zu Arzt begleiten;
Klient auf Entgiftungsstation anmelden; Termin bei Schuldnerberatung
vermitteln; Konsum reduzieren und nur noch abends oder nicht allein trinken; in
Krisen den Case Manager anrufen etc.”.
Für die Planung war neben dem „was” auch
wichtig, wer für die ausgewählte(n) Maßnahme(n) zuständig
ist. Für drei von fünf definierten Maßnahmen wurden
Zuständigkeiten bestimmt, wobei insgesamt 795-mal Personen bzw.
Institutionen genannt wurden (das entspricht durchschnittlich etwa 2,4
Nennungen pro Hilfeplan).
Bei der Festlegung der Zuständigkeiten wurden an erster
Stelle die Case Manager genannt (in etwa ⅘ der Pläne), was
bestätigt, dass sie sich meist nicht auf Vermittlungen und koordinative
Tätigkeiten beschränken, sondern auch selbst Leistungen
übernehmen mussten. Die Klienten waren nur in zwei Drittel der
Hilfepläne selbst für bestimmte Aufgaben zuständig, was
angesichts der angestrebten Klientenbeteiligung als problematisch zu werten
ist.
Die verschiedenen professionellen Hilfeinstanzen übernahmen
fast ebenso oft Aufgaben wie die Case Manager. In Abstimmungsprozessen kann es
demnach gelingen, Aufgaben zu delegieren und einen „Verbund von
Helfern” zu schaffen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der hohe
konzeptionelle Anspruch von gemeinsamer Hilfeplanung aller an der Versorgung
eines Klienten Beteiligten zwar auf schwierige Umsetzungsbedingungen traf, es
den Case Managern im Modellprogramm gleichwohl gelang, erste Erfolge zu
erzielen.
Angehörige, die an einem Viertel der Planungsprozesse
teilgenommen hatten, übernahmen in nur sehr eingeschränktem
Ausmaß entsprechende Aufgaben. Die Case Manager wiesen erläuternd
darauf hin, dass Angehörige häufig zunächst entlastet werden
wollten und es begrüßten, wenn andere Hilfeinstanzen aktiv wurden.
Zum Teil bemühten sich die Case Manager hier um die Stabilisierung
familiärer Beziehungen, indem sie Angehörige unterstützten und
ihnen ermöglichten, sich einmal zurückzunehmen.
Überprüfung und Unterzeichnung
Der Case Management-Prozess wird im Rahmen des
Kooperationsmodells nachgehende Sozialarbeit durch regelmäßige
(Re-)Assessments und Fortschreibungen der Hilfeplanung strukturiert. Dabei
besteht die Vorgabe, etwa alle drei Monate die Situation des Klienten, seine
Entwicklung und die Wirkung der Maßnahmen zu überprüfen, um
dann ggf. die Ziel- und Hilfeplanung zu modifizieren.
Um ein derartiges Monitoring von vornherein in die Hilfeplanung
zu integrieren, sollte am Ende der Planung ein Überprüfungstermin
vereinbart werden. Tatsächlich dokumentierten die Case Manager in drei
Viertel der Fälle entsprechende Daten, die im Durchschnitt knapp drei
Monate nach dem Planungstermin lagen ( 86 Tage).
Schließlich sollten sämtliche Vereinbarungen der
Hilfeplanung mit der Unterschrift aller Beteiligten bestätigt und die
Verbindlichkeit der Absprachen durch die schriftliche Form gesteigert werden.
Hier zeigte sich jedoch erneut die unzureichende Routine der Case Manager und
die fehlende Vertrautheit anderer Versorgungsbeteiligter mit einem derartigen
Verfahren: Nur 8,7 % der Pläne waren überhaupt von den
Klienten und nur 9 (1,7 %) von weiteren Beteiligten
unterschrieben(vgl. Tab. 3). Das Vorgehen wurde
zwar meist mit den Klienten erörtert, jedoch seltener tatsächlich
gemeinsam geplant und nur in Ausnahmefällen verbindlich mit ihnen
vereinbart. Auch die Absprachen mit Mitarbeitern anderer Hilfeinstanzen waren
öfter informeller Natur. Selbst die 55 durchgeführten
Hilfekonferenzen wurden i. d. R. nicht mittels des Hilfeplans
dokumentiert oder in anderer Form schriftlich und für alle Beteiligten
einsehbar protokolliert.
Dazu berichteten die Case Manager, dass sie sich oft nicht
getrauten, Kollegen formell einzubinden; auch bestanden - durchaus auf
allen Seiten - Ängste vor Transparenz, Verbindlichkeit und
(möglicher) Kontrolle. Es wurde deutlich, dass die Steuerung und
Abstimmung von Hilfeprozessen der Übung und Gewöhnung bedarf. Dabei
geht es um systematisches Strukturieren und nachvollziehbares Dokumentieren, um
das Praktizieren moderativer und fallführender Funktionen sowie die
Herausbildung von Modi der Zusammen-Arbeit. Es sollten jedoch nicht nur
einzelne Helfer neue Wege der Kooperation umsetzen („bottom-up”),
wichtig wäre darüber hinaus eine strukturelle Entsprechung auf
Trägerebene, die Zusammenarbeit fordert und fördert
(„top-down”).