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DOI: 10.1055/s-2001-15734
„Das Transfusionswesen soll gesetzlich geregelt werden”
Intensiv 2001; 9:137Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Dezember 2001 (online)

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren lese ich mit Interesse die Aufsätze und Mitteilungen Ihrer Fachzeitschrift. Meinen nachfolgenden ergänzenden Kommentar bitte ich als Leserbrief aufzufassen und gegebenenfalls zur ergänzenden Klärung in einer der nächsten Ausgaben von „Intensiv” abzudrucken.
In seinem Beitrag weist W. Schell zurecht daraufhin, dass die Ereignisse der über 2000 HIV-Infektionen in Deutschland Anlass für einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages waren, eine Verbesserung der Sicherheit und Kontrollen bei der Anwendung von Blut und Blutprodukten vorzuschlagen. Entgegen der in der Überschrift geäußerten Absicht „Das Transfusionswesen soll gesetzlich geregelt werden” hat diese gesetzliche Regelung bereits seit dem 07. Juli 1998 Rechtswirkung.
Nach intensiver Vorbereitung und Beratung im Arbeitskreis Blut (unter Einbeziehung der zuständigen Bundesoberbehörden und aller anderen wichtigen Verkehrskreise) hat das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG) vom 01. Juli 1998 mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 1998, Teil 1, Nummer 42, ausgegeben zu Bonn am 06. Juli 1998) Rechtskraft erlangt. Lediglich einzelne in § 39 aufgezählte Passagen haben erst am 07.07.1999 bzw. 07.07.2000 Rechtskraft erlangt.
Ganz wesentlich ist im Zusammenhang mit dem Transfusionsgesetz auch die Tatsache, dass durch mehrmalige explizite Erwähnung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) diese durch das Gesetz in ihrer Bedeutung und Beachtungspflicht aufgewertet worden sind. Eine neu bearbeitete Fassung dieser Richtlinien ist - auch im Hinblick auf die Erwähnung im Transfusionsgesetz - daher in 2000 erschienen (Deutscher Ärzteverlag).Es ist zu begrüßen, wenn sich die Zeitschrift Intensiv mit Ihrer speziellen Zielgruppe auch dieses wichtigen Themenbereichs annimmt, doch soll dieser Leserbrief verdeutlichen, dass die gesetzlichen Auflagen hierzu seit längerem schon ein verbindliches Stadium erreicht haben.
Prof. Dr. med. J. Biscoping
Klinik für Anaesthesie und Operative
Intesnsivmedizin,
St. Vincentius-Krankenhäuser
Steinhäuserstr. 18
76135 Karlsruhe