NOTARZT 2002; 18(2): 62-63
DOI: 10.1055/s-2002-25246
Fortbildung
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Abbruch der begonnenen Laienreanimation durch den Notfallarzt als Behandlungsfehler

Termination of the First-Aider's Resuscitation can be a MalpracticeC.  Jäkel
Further Information

Publication History

Publication Date:
22 April 2002 (online)

Einleitung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 11. 1. 1999 entschieden, dass der Abbruch der Laienreanimation durch einen herbeigerufenen Arzt außerhalb des Notarztdienstes ohne Gewissheit über die Dauer der Minderversorgung des Gehirns bei objektiv nicht sicher feststellbarem Tod fehlerhaft war [1].

An diesem Fall lassen sich die in der Zeitschrift Der Notarzt (2001, 23 - 26 [2]) dargestellten Voraussetzung der Haftung wegen Behandlungsfehlers gut illustrieren.

Voraussetzungen der zivilrechtlichen Arzthaftung sind Behandlungsfehler, Schaden, Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden (Kausalität) und Verschulden des Arztes [3]. Beweispflichtig für diese Voraussetzungen ist grundsätzlich derjenige, der vorteilhafte Folgen für sich ableiten will [4]. Dies ist im Arzthaftungsprozess der Patient (Kläger). Ausnahmsweise billigt die Rechtsprechung dem Kläger hinsichtlich Kausalität und Verschulden Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu. Die Ausnahme gilt im Fall grober Behandlungsfehler oder bei mangelhafter Dokumentation [5].

Ziel der Darstellung ist nicht die medizinische Diskussion des Falls, sondern die rechtliche Aufarbeitung.

Literatur

Rechtsanwalt Dr. med. Christian Jäkel

Gleiss Lutz Hootz Hirsch

Friedrichstraße 71

10117 Berlin

Email: christian.jaekel@gleiss-law.com