Einleitung
Einleitung
Gefängnisaufenthalte drogenabhängiger Insassen sind eine
Herausforderung für das auf Kriminalprävention, aber auch
Gesundheitsförderung verpflichtete Strafvollzugssystem. Im Prinzip mag der
Gedanke nahe liegen, Abstinenzorientierung sei dem repressiv ausgerichteten
Justizvollzugsauftrag systemimmanent. Turnbull [1]
beschreibt dies wie folgt: „One of the main reasons why this approach
has been adopted within prisons is the perception that prison culture often
works against other types of treatment and education”. Andererseits
widerspricht die reine abstinenzorientierte Ausrichtung jedoch individuell
zugeschnittenen rehabilitativen Zielsetzungen sowie dem im Strafvollzugsgesetz
festgeschriebenen Grundprinzip der Gleichwertigkeit medizinischer Versorgung
innerhalb und außerhalb der Gefängnisse, was im Prinzip nur mit
einem breiten Behandlungsangebot unter Einschluss der Substitution vereinbar
erscheint. Es gibt darüber hinaus in Deutschland wie in anderen
europäischen Staaten nur sehr begrenzte Ressourcen für eine
abstinenzorientierte Behandlung im Gefängnis. Dies gilt schon für
Entgiftungsbehandlung nach Zugang ins Gefängnis und umso mehr für
längerfristige Abstinenzbegleitung in einem geschützten Setting.
Sicherlich ist davon auszugehen, dass ein Teil der drogenkonsumierenden
Straftäter während eines Gefängnisaufenthalts aufgrund der
äußeren Bedingungen - begrenzte Verfügbarkeit der Droge,
Konsumvermeidung unter riskanten Bedingungen - unterschiedlich lange
Abstinenzperioden durchlebt (Schätzungen belaufen sich auf ca.
50 %). Dabei fehlen jedoch eine individuelle Ausrichtung, eine
gezielte Förderung der Abstinenzmotivation und sukzessive Vorbereitung auf
die Entlassungssituation zur Vermeidung eines frühen Rückfalls
mangels geeigneter, entsprechend personalintensiver Programme.
Es ist eine handlungsleitende Erkenntnis, dass
Strafvollzugsaufenthalte per se auch bei unter Haftbedingungen abstinenten
Personen keineswegs mit einer geeigneten Vorbereitung auf Abstinenz auch in
Freiheit gleichzusetzen sind. Gefängniskulturen können dazu
beitragen, die gesundheitliche Situation Drogenabhängiger zu
verschlechtern und diese Belastung eher in die Gesellschaft hineinzutragen, als
sie von ihr fernzuhalten. Bei der therapeutisch unterstützten
Abstinenzorientierung dagegen ist die Zielsetzung, dem dafür motivierten
Gefangenen die Möglichkeit zu geben, ein drogenfreies Leben zu erfahren,
und zwar zunächst im Schutzraum einer abgeschlossenen Abteilung, dann
unter den Bedingungen des Übergangs in die Freiheit, um den
Abstinenzentschluss und mittelfristigen Rehabilitationserfolg zu festigen.
International existieren auch Konzepte, die mit einer Zwangsrekrutierung von
Häftlingen für Abstinenzprogramme arbeiten; in Deutschland ist eine
Ausgangsmotivation übliche Voraussetzung. Die Trennung von den
subkulturellen Einflüssen des übrigen Vollzugs ist von konstitutiver
Bedeutung ebenso wie Urintestungen als Möglichkeit, Rückfälle zu
objektivieren und in einem festen Regelkatalog mit abgestuften Konsequenzen zu
belegen. Darüber hinaus gibt es international sehr verschiedene Konzepte
der Organisation des Übergangs in die Freiheit für
Programmteilnehmer. Zum Teil bestehen diese aus Überleitungsgruppen und
auch befristet verpflichtenden kommunalen gruppenorientierten Programmen
für die Phase nach Entlassung in die Freiheit, wobei in den USA bislang
die umfangreichsten Evaluationsstudien für abgestufte abstinenzorientierte
Konzepte für einsitzende Straftäter vorliegen.
80 % der Länder der europäischen Union
halten abstinenzorientierte Therapieprogramme vor [1],
wobei die Zahl mitgeteilter Therapieplätze offenbar extrem unterschiedlich
ist (z. B. Belgien: 16 Plätze in einem flämischen
Gefängnis; Spanien: 6456 Teilnehmer in 1999 [2]).
Diese sind zumeist mit einem abgestuften Regelwerk aus
Rückfall-Sanktionierung und Abstinenzanreizen ausgestattet.
Die Bandbreite des Ressourceneinsatzes für solche Konzepte ist
dabei groß. Sie beginnt bei der stringenten Koppelung der Gewährung
von Vollzugslockerungen mit dem Nachweis negativer Urinkontrollen
[3], also einer mehr disziplinierenden Maßnahme
für ein unselektiertes Gefangenenkollektiv. Therapeutische bzw.
sekundärpräventive Angebote im engeren Sinne sind zumeist einer von
drei Grundkonzeptionen zuzuweisen:
-
„Entgiftungsstationen”
mit einem eher kurzfristigen Behandlungsziel. Ein Beispiel für eine
evidenzbasierte Ausrichtung eines Modellprogramms für Entgiftung gibt die
Prison Service Order für englische und walisische Gefängnisse (2000)
mit Richtlinien u. a. zum Assessment, zur Vernetzung mit therapeutischen
Institutionen in Freiheit, zur medikamentösen Stützung und
Qualitätskontrolle für Durchführung und Notfallprävention.
Basis ist eine Bedarfsdefinition, die von einem Entgiftungsangebot in jedem
Gefängnis sowie einer qualitätsssichernden Mitarbeiterschulung
ausgeht.
-
„Drogenfreie Stationen”
mit einem unterschiedlichen Anteil an fachlich für die Suchthilfe
höherqualifiziertem Personal und somit therapeutischer Begleitung im
engeren Sinne sowie verschieden ausgestalteten Behandlungsverträgen mit
Verpflichtung der Teilnehmer auf wechselseitige Zusagen. In den Niederlanden
gibt es auch verpflichtende drogenfreie Basisprogramme
für abhängige Gefangene. 30 % der Teilnehmer
schließen dann auf freiwilliger Basis spezialisierte Interventionen an,
die dann letztlich von 13 % beendet werden [4]. Als exponiertes Beispiel für ein anspruchsvolles
Therapiesetting wird das Kongens-O-Pilotprojekt in Vridsleselille/Dänemark
genannt [2], das in hohem Maße therapeutisch
durchstrukturierte Tagesprogramme und geradezu eine neue Kultur zwischen
Insassen und Therapeuten für sich in Anspruch nimmt, allerdings
zunächst nur für 15 Teilnehmer konzipiert war. Der Übergang zum
Begriff und Selbstverständnis von
-
„therapeutischen
Gemeinschaften” mit Abstinenzorientierung,
v. a. im angloamerikanischen Sprachraum, ist also fließend. Eine
Teilnahme für 6-12 Monate ist üblich. US-Modelle werden teils
in England und Wales übernommen. Manche dieser Programme sind hinsichtlich
Reinhaftierungsquoten, Haltequoten oder mittelfristigen Abstinenzerfolgen
relativ gut evaluiert. Neuere Projekte kombinieren „in-prison treatment communities” (ITC) mit
nachgeschalteten community-based therapeutic
communities und der Betonung der Überlegenheit einer standardisierten
Nachsorge (Kyle-New-Vision-Programm in Texas [5]
[6]; KEY-CREST-Programm in Delaware
[7]; Amity-Programm in Kalifornien [8]
[9]). Der Grad der Standardisierung
der therapeutischen Intervention (Richtlinienerstellung und Arbeitsmanuale
z. B. im Amity-Programm) ist dabei unterschiedlich. Der Akzent liegt auf
der abgestuften Sequenz von die jeweilige Rehabilitationsstufe spiegelnden
Interventionen (z. B. in Delaware: ITC, Freigänger-Arbeitsprogramm,
Nachsorge nach Entlassung).
In Deutschland gibt es hochschwellig zugängliche
sozialtherapeutische Vollzugseinheiten, die sich an speziell sozial
rehabilitationsbedürftige wie -fähige Zielgruppen unter den
Gefangenen wenden. Hier kommen unter der bereits erbrachten Vorausssetzung
gelungener Abstinenzerprobung auch ehemalige Drogenkonsumenten infrage. Trotz
der Anteile von Drogenkonsumenten von etwa 20-50 % sind
aber nur in einer Minderzahl der Gefängnisse konkret auf diese Zielgruppe zugeschnittene strukturierte
Angebote vorhanden, bei denen die Abstinenzhaltung der zu erprobende Rahmen
ist, auf dem Gruppenpsychotherapie, Arbeits- und Beschäftigungs- sowie
sozial- und sportpädagogische Angebote aufbauen [10].
Die vorliegende Studie konzentriert sich auf ein Programm in der
Untersuchungshaft- und Justizvollzugsanstalt Vierlande, das für sich
keinen Behandlungsanspruch im engeren Sinne definiert, sondern auf zwei
abgeschlosssenen Stationen weitgehend auf Abstinenzerprobung unter fachlicher
Begleitung setzt - und im Übrigen einen Teil der Tagesstrukturierung
in Form von JVA-üblichen Beschäftigungs-/Arbeitseinheiten
gewährleistet. Zur Legalbewährung von Teilnehmern in solchen
Programmen liegen bislang in Deutschland kaum Daten vor.
Methode
Methode
Das Abstinenzerprobungsprogramm in Vierlande
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss im Jahre 1990
- nach zunehmenden Zahlen drogenabhängiger Insassen - die
Einrichtung eines modellhaften Abstinenzerprobungsprogramms, das seitdem auf
zwei so genannten drogenfreien Stationen mit insgesamt 35 Haftplätzen
(reiner Männervollzug) angeboten wird. Vorgesehen ist eine
Aufenthaltsdauer von 6-12 Monaten. Bewerber aus Hamburger
Vollzugsanstalten werden vom Fachteam aufgesucht. Nach einem persönlichen
Gespräch erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme im Regelfall im
Rahmen einer Fachkonferenz und orientiert sich an „Behandlungsbedarf,
-willen und -fähigkeit”. Zielsetzungen sind die Förderung der
Selbstkontrolle, wobei im Verlauf des Stationsaufenthalts die Herstellung
realistischer Abstinenzbedingungen geplant wird durch Vollzugslockerungen, die
Einleitung von Freigangsmaßnahmen mit ambulanter Drogenberatung und die
Vorbereitung von Anschlussmaßnahmen gemäß
§§ 35/36 BtmG in Zusammenarbeit mit externen
Drogentherapie-Einrichtungen. Jeder Station steht zusätzlich zur
vorgesehenen Personalausstattung ein Psychologe, ein Sozialpädogoge und
ein Wohngruppenbeamter des Vollzugsdienstes zur Verfügung. Die
psychosoziale Betreuung besteht in therapievorbereitenden
Einzelgesprächen, die bedarfsabhängig geführt werden. Einmal
wöchentlich finden Kleingruppensitzungen statt. Programmatisch stehen hier
die Entwicklung drogenfreier Bewältigungs- und Durchsetzungstechniken und
soziales Kompetenztraining im Mittelpunkt. Arbeits-, sport- und
freizeitpädagogische Maßnahmen ergänzen das Angebot. Ein
durchstrukturiertes therapeutisches Setting im engeren Sinne mit einer
festgelegten Interventionsphilosophie bzw. individuellen Therapieplänen
besteht ausdrücklich nicht. Im Mittelpunkt des Angebots steht das
strukturierende Moment, wobei das Urinkontrollprogramm einen zentralen
Stellenwert einnimmt. Es erfolgen konsequent tägliche Urinkontrollen.
Nachgewiesene Clean-Phasen von mehr als drei Monaten Dauer führen bei
Vorliegen der vollzuglichen Voraussetzungen zu Vollzugslockerungen,
Rückfälle dagegen nach einem transparenten Regelsystem zu deren
Rücknahme. Im Prinzip gelten drei positive Urinkontrollen innerhalb eines
Behandlungsmonats als Ausschlusskriterium. Grundsätzlich wird dabei
zwischen weichen und harten Drogen nicht unterschieden. Das Programm versteht
sich als Therapievorbereitung. Bei Personen, bei denen eine therapeutische
Weiterentwicklung nicht erforderlich erscheint oder nicht angestrebt wird,
stehen Rückfallprävention und Entlassungsvorbereitung im Mittelpunkt
[11].
Untersuchungskollektiv
In die Studie wurden 408 männliche Programmteilnehmer mit
Eintritt bis Ende 2000 aufgenommen, von denen eine Behandlungsdokumentation in
Form von Urinkontrollverlaufsbögen archiviert war. 55 Personen hatten
zwei, 26 drei Therapieereignisse im Untersuchungszeitraum absolviert. Bei der
Auswertung der Legalbewährung wurde ggf. das jeweils letzte
Therapieereignis als Beginn des Follow-ups gewertet. Das Kollektiv für die
Analyse der Legalbewährung wurde auf 291 Personen mit letztem
Therapieereignis bis 1998 beschränkt. Als Kontrollgruppe diente ein
Kollektiv von 72 bis 1995 abgelehnten Bewerbern
für das Programm, bei denen von einer Teilnahmemotivation zumindest
insoweit auszugehen war, als sie über die Bewerbung hinaus ein
Auswahlgespräch gehabt hatten und erst in der Fachkonferenz eine
Negativentscheidung gefallen war. Über die Teilnehmer wurden Alter,
Teilnahmedauer, Art und Gründe des Abstinenzerprobungsendes erhoben,
außerdem Anschlusstherapiemaßnahmen, sämtliche Haftzeiten seit
1987 und die Monatsprävalenz positiver Urinkontrollen für weiche und
harte Drogen. Als Datenquellen dienten die Teilnehmerdokumentationen sowie das
Hamburger Strafvollzugs-Zentralregister.
Vom Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt wurden Anfang
2002 pseudonymisierte, vollständige Strafregisterauszüge eingeholt.
Die Studie erfolgte auf der Grundlage eines genehmigten Datenschutzkonzepts im
Einverständnis mit dem Strafvollzugsamt der Justizbehörde der Freien
und Hansestadt Hamburg.
Von 311 der angefragten 363 Personen wurden Registerauszüge
erhalten (Ausschlussgründe: Auskunftssperre, Tod, Abschiebehäftlinge
oder keine eindeutige Zuordnung möglich auf Basis von Namen, Geburtsdatum,
Geburtsort). Es lagen auswertungsfähige Datensätze von 134
Teilnehmern mit erfolgreichem Abschluss der Abstinenzerprobung, 113 Abbrechern
sowie 64 abgelehnten Bewerbern (Kontrollgruppe) vor. Die Auswertung bezog
aufgrund der Meldeverzögerung nur Eintragungen bis 2000 ein und umfasste
eine durchschnittliche Follow-up-Dauer von 6,2 Jahren (haftzeitbereinigt 4,9
Jahre, StAbw 2,5 Jahre, Range 0,5-10 Jahre[1]).
Die Analyse konzentrierte sich auf folgende Strategien:
-
Berechnung von Rückfallraten hinsichtlich der
Gesamtkriminalität (sämtliche Delikte des
StGB sowie BtmG) einerseits, spezifischer Drogenkriminalität andererseits. Als Konstrukt
für „Drogenkriminalität” im engeren Sinne wurden in
dieser Studie neben BtmG-Delikten sämtliche Eigentumsdelikte nach StGB gewertet, um
direkte wie indirekte
Beschaffungskriminalität, wenn auch mit begrenzter Spezifität,
mitzuerfassen.
-
Berechnung von Bewährungsindices als Deliktfrequenz
pro Jahr in Freiheit für den Zeitraum
vor und nach jenem
Haftaufenthalt, in den die Programmteilnahme oder (im Fall der Kontrollgruppe)
Syntax die Bewerbung integriert war. Berechnung des Verhältnisses zwischen
Bewährungsindex vor und nach Intervention/Bewerbung (Ratio).
-
Ermittlung des Trends: Absenkung/Stabilität der
Straffälligkeitsfrequenz während verbrachter Zeit in Freiheit im
Vergleich zum Zeitraum vor Intervention/Bewerbung:
Trend positiv; bei Steigerung: Trend negativ[2].
-
Berechnung von einheitlichen 5-Jahres-Rückfallraten
für eine Teilstichprobe von n = 210 Personen, bei
denen ein individueller 5-Jahres-Längsschnitt möglich war (Haftende
nach Teilnahme/Bewerbung nicht später als 31.12.95, individuelles
Follow-up 5 Jahre, keine Haftzeitkorrektur des
Beobachtungszeitraums).
Die statistische Auswertung erfolgte mit SPSS 10.0. Die Verteilung
dichotomer/kategorialer Variablen wurde mit nicht parametrischen
(Chi-Quadrat), bei kontinuierlichen Parametern mit ANOVA-Testverfahren
univariat gegen Kontrollgruppe getestet (Signifikanzniveau
p = 0,05). Mit logistischer Regression wurden
Teilnahmedauer, Kriminalitäts-Vorbelastung sowie Frequenz positiver
Urinkontrollen (Heroin, Kokain, Cannabis)während des Programms auf ihre
prädiktive Qualität für eine positive Legalbewährung
getestet.
Ergebnisse
Ergebnisse
Programmteilnehmer und Kontrollgruppe zeigen von der Altersstruktur
und der quantitativen Straftatvorbelastung her keine erkennbaren
Strukturunterschiede (Tab. [1]). Die
Teilnahmedauer liegt bei Programmabbrechern im Mittel nur 63 Tage unter jener
der erfolgreichen Absolventen (229 Tage). Die Verteilung der Teilnahmedauern
unter den Abbrechern stellt sich zweigipflig dar mit einem ersten Schwerpunkt
im Bereich der ersten 100 Tage (Abb. [1]).
Früh- und Spätabbrecher (>100 Tage) werden im Folgenden getrennt
betrachtet.
Tab. 1 Strukturdaten im
Subgruppenvergleich
Fälle/Kontrollen | Subgruppe | Alter bei
Therapiebeginn | Verurteilungen vor
Therapie/Bewerb. (n) | Therapiedauer
(Tage) |
Programm-teilnehmer
| Programmteilnehmer mit regulärem Abschluss
(n = 134) | Mittelwert | 28,9 | 6,8 | 229,3 |
|
| Standardabw. | 4,2 | 3,7 | 124,5 |
|
| Median | 28,2 | 6 | 212 |
|
| Minimum | 21,6 | 1 | 31 |
|
| Maximum | 44,9 | 18 | 679 |
| Programm-Abbrecher
(n = 113) | Mittelwert | 29,6 | 8,9 | 166,2 |
|
| Standardabw. | 4,5 | 3,8 | 133,2 |
|
| Median | 29,1 | 9 | 143 |
|
| Minimum | 21,8 | 1 | 7 |
|
| Maximum | 43,3 | 19 | 575 |
| Teilnehmer
insgesamt | Mittelwert | 29,2 | 7,8 | 200,5 |
|
| Standardabw. | 4,3 | 3,9 | 132,1 |
|
| Median | 28,6 | 8 | 175 |
|
| Minimum | 21,6 | 1 | 7 |
|
| Maximum | 44,9 | 19 | 679 |
Kontrollgruppe
| abgelehnte Bewerber
(n = 64) | Mittelwert | 29,3 | 8,0 | |
|
| Standardabw. | 5,3 | 3,8 | |
|
| Median | 28,4 | 8 | |
|
| Minimum | 21,4 | 1 | |
|
| Maximum | 47,1 | 19 | |
insgesamt
| insgesamt (n = 311) | Mittelwert | 29,2 | 7,8 | 200,5 |
| | Standardabw. | 4,6 | 3,9 | 132,1 |
| | Median | 28,6 | 8 | 175 |
| | Minimum | 21,4 | 1 | 7 |
| | Maximum | 47,1 | 19 | 679 |
Die Follow-up-Analyse des gesamten Datenmaterials mit individuell
unterschiedlichen Beobachtungsdauern nach Programmteilnahme zeigt, dass
hinsichtlich der Legalbewährung nach der Therapie nur ein geringer Teil
des Untersuchungskollektivs rezidivfrei blieb, wobei sich die Werte zwischen
Programmteilnehmern und Kontrollgruppe nicht signifikant unterscheiden
(Tab. [2]), erstere mit insgesamt ca.
16 % Rückfallfreien in der Drogenkriminalität sogar
unterhalb der Kontrollgruppe (ca. 20 %) abschneiden. Nach
Therapieabbruch, insbesondere in den ersten 100 Tagen, blieb allerdings nur
eine einzige Person rezidivfrei, die Teilnehmer mit regulärer Beendigung
schneiden signifikant besser ab (23 % rezidivfrei). Auch eine
standardisierte 5-Jahres-Follow-up-Analyse mit einer Substichprobe von
Personen, die nicht später als 31.12.95 entlassen wurden, zeigt
ähnliche, von der Tendenz für die Kontrollgruppe noch leicht
verbesserte Werte.
Tab. 2 Anteile rezidivfreier Personen
bei drogenbezogener/Gesamtkriminalität
(a) Gesamt-Follow-up, im
Mittel 6,2 Jahre, n = 311
(b) einheitliches
5-Jahres-Follow-up einer Substichprobe,
n = 210
| drogenbezogene Kriminalität | Gesamtkriminalität |
| Gesamt-Follow-up | 5 Jahre | Gesamt-Follow-up | 5
Jahre |
Programmteilnehmer insgesamt
| 15,8 % | 15,3 % | 12,1 % | 13,4 % |
Programmende
regulär, ext. Therapieanschluss | 23,7 % | 27,0 % | 18,3 % | 22,2 % |
Programmende
regulär, ohne ext. Therapieanschluss | 22,0 % | 15,8 % | 19,5 % | 15,8 % |
Abbruch erste 100
Tage | 2,3 % | 3,2 % | 2,3 % | 3,2 % |
Abbruch
nach > 100 Tagen | 10,0 % | 6,8 % | 5,7 % | 6,8 % |
abgelehnte Bewerber
| 20,3 % | 24,5 % | 14,1 % | 18,9 % |
Ein differenzierteres Bild ergibt sich hinsichtlich des
Bewährungstrends im Vergleich zur Straffälligkeitsfrequenz pro Jahr
in Freiheit vor und nach der Intervention bzw. Bewerbung, da so mit der
individuellen Legal-Vorbelastung verglichen wird (qualitative Betrachtung,
Tab. [3]). Hier gibt es zwischen den Erfolgreichen
und der Kontrollgruppe wiederum keinen signifikanten Unterschied, allenfalls
einen statistischen Trend (bei potenziell spezifisch drogenbezogener
Kriminalität p = 0,17, bei der Gesamtdeliktfrequenz
nach StGB p = 0,11). Teilnehmer mit regulärem
Abschluss, aber ohne Anschlusstherapie zeigen keine schlechtere
Trendentwicklung der Legalbewährung als mit Anschluss, gerade in Bezug auf
die Drogenkriminalität.
Tab. 3 Personen mit positivem
Entwicklungstrend der Legalbewährung (Verlaufsbetrachtung der
Deliktfrequenz für Gesamt- bzw. Drogenkriminalität pro Jahr in
Freiheit vor und nach Programmteilnahme bzw.
Bewerbung)
| Gesamtkriminalität: Positivtrend
Verurteilungen/Jahr | Gesamtkriminalität: Positivtrend Delikte/Jahr,
haftzeitkorrigiert | Drogenkriminalität: Positivtrend Delikte/Jahr,
haftzeitkorrigiert |
| Anzahl | % | Anzahl | % | Anzahl | % |
Programmteilnehmer insgesamt
| 179 | 72,5 % | 127 | 51,4 % | 142 | 57,5 % |
Programmende
regulär, ext. Therapieanschluss | 69 | 74,2 % | 56 | 60,2 % | 57 | 61,3 % |
Programmende
regulär, ohne ext. Therapieanschluss | 28 | 68,3 % | 23 | 56,1 % | 27 | 65,9 % |
Abbruch erste 100
Tage | 28 | 65,1 % | 19 | 44,2 % | 22 | 51,2 % |
Abbruch
nach > 100 Tagen | 54 | 77,1 % | 29 | 41,4 % | 36 | 51,4 % |
abgelehnte Bewerber
| 48 | 75,0 % | 32 | 50,0 % | 35 | 54,7 % |
Teilnehmer mit regulärem Programmende weisen gegenüber
Abbrechern signifikant bessere Bewährungstrends hinsichtlich der
Verurteilungsfrequenz nach StGB/ BtmG
(p = 0,07), der Deliktfrequenz nach StGB (alle
Strafttatbestände, p = 0,025), der Deliktfrequenz
nach BtmG (p = 0,005) und auch hinsichtlich der gesamten
drogenbezogenen Kriminalität (p = 0,047) auf.
Bei den Abbrechern verschlechtert sich die drogenbezogene
Deliktfrequenz immerhin in der Hälfte der Fälle nicht, die
Gesamtkriminalität zeigt allerdings überwiegend eine
Verschlechterung. Vorher/Nachher-Betrachtungen sind zwar nur eingeschränkt
zulässig: Die Voraussetzungen für Löschungen länger
zurückliegender Delikte im BZR dürften aber angesichts der hohen
Rezidivrate nur selten vorgelegen haben.
Eine quantitative Betrachtung erbringt ähnliche Ergebnisse:
Zwischen den Mittelwerten der einzelnen Subgruppen unter den
Programmteilnehmern sowie dem Mittelwert der Kontrollgruppe zeigen sich keine
signifikanten Unterschiede. Mit jährlich 1,38 Delikten innerhalb des hier
gewählten Konstrukts „Drogenkriminalität” liegen die
Programmteilnehmer im Anschluss-Follow-up insgesamt nur unwesentlich unter der
Straffälligkeit der Kontrollgruppe. Gleiches gilt für das
Verhältnis der Deliktfrequenz im Zeitraum nach Programmteilnahme zu
Deliktfrequenz vor Programmteilnahme (retrograde Betrachtung reicht dabei nur
bis 1987 zurück, da darüber hinaus keine Haftzeitbereinigung
möglich). Ob ein regulärer Programmabschluss mit oder ohne geplanten
Therapieanschluss, z. B. nach §§ 35 ff BtMG, stattfand,
hat keine signifikante Auswirkung auf die Legalbewährung, Personen ohne
stehen mit 1,22 Delikten/Jahr hier allerdings tendenziell etwas besser da als
solche mit Anschlusstherapie (1,45 Delikte/Jahr). Die Subgruppe ohne geplante
Anschlussmaßnahme zeigt eine signifikant bessere Bewährung als die
der Frühabbrecher (p = 0,045).
Ein weiterer Parameter der Legalbewährung ist die Zeit von der
Haftentlassung bis zum ersten deliktischen Rückfall (Tab. [5]).
Gegenüber der Kontrollgruppe zeigten Programmteilnehmer mit externem
Therapieanschluss eine knapp an der Signifikanzschwelle liegende
Verlängerung der rezidivfreien Zeit (im Mittel 517 Tage zu 343 Tagen bzw.
im Median 338 zu 129 Tagen). Nur auf Drogenkriminalität bezogen, war die
Rückfalllatenz weniger deutlich von der Kontrollgruppe abgesetzt. Weiter
zeigten sich signifikant schnellere Rückfälle (Gesamt- wie spez.
Drogenkriminalität) bei Personen ohne geplante Anschlussbehandlung.
Tab. 4 Quantitativer
Follow-up-Vergleich: Drogenkriminalität in Delikten/Jahr in Freiheit
(Signifikanztestung gegen
Kontrollgruppe)
| Follow-up:
Drogenkriminalität: Delikte/Jahr | p* | Drogenkriminalität: Ratio nachher/vorher | p |
Programmteilnehmer insgesamt
| Mittelwert | 1,38 | 0,45 | 1,11 | 0,89 |
| Standardabw. | 2,08 | | 1,58 | |
| Median | 0,7 | | 0,45 | |
Programmende
regulär, ext. Therapieanschluss | Mittelwert | 1,45 | 0,92 | 1,18 | 0,7 |
| Standardabw. | 2,26 | | 1,71 | |
| Median | 0,74 | | 0,48 | |
Programmende
regulär, ohne ext. Therapieanschluss | Mittelwert | 1,22[*]
| 0,45 | 0,95 | 0,25 |
| Standardabw. | 1,62 | | 1,28 | |
| Median | 0,64 | | 0,34 | |
Abbruch erste 100
Tage | Mittelwert | 2,21 | 0,09 | 1,76 | 0,22 |
| Standardabw. | 2,64 | | 1,88 | |
| Median | 1,41 | | 0,97 | |
Abbruch
nach > 100 Tagen | Mittelwert | 1,88 | 0,25 | 1,46 | 0,51 |
| Standardabw. | 2,11 | | 1,78 | |
| Median | 1,06 | | 0,98 | |
Kontrollgruppe: abgelehnte Bewerber
| Mittelwert | 1,48 | | 1,28 | |
| Standardabw. | 1,85 | | 1,46 | |
| Median | 0,86 | | 0,78 | |
insgesamt
| Mittelwert | 1,63 | | 1,3 | |
| Standardabw. | 2,14 | | 1,65 | |
| Median | 0,9 | | 0,73 | |
* p = 0,047 gegenüber
Frühabbrechern in den ersten 100 Tagen
|
Tab. 5 Rezidivfreie Zeit nach
Programmteilnahme/Bewerbung*(Signifikanztestung gegen
Kontrollgruppe)
| | Rezidivlatenz (Tage): Gesamtkriminalität | p | Rezidivlatenz (Tage): Drogenkriminalität | p |
Programmteilnehmer insgesamt
| Mittelwert | 304 | 0,7 | 289 | 0,88 |
| Standardabw. | 412 | | 309 | |
| Median | 188 | | 186 | |
Programmende
regulär, ext. Therapieanschluss | Mittelwert | 517[]** | 0,06 | 609*** | 0,17 |
| Standardabw. | 525 | | 643 | |
| Median | 338 | | 415 | |
Programmende
regulär, ohne ext. Therapieanschluss | Mittelwert | 306 | 0,71 | 269 | 0,12 |
| Standardabw. | 392 | | 300 | |
| Median | 156 | | 145 | |
Abbruch erste 100
Tage | Mittelwert | 260 | 0,34 | 450 | 0,99 |
| Standardabw. | 272 | | 518 | |
| Median | 174 | | 281 | |
Abbruch
nach > 100 Tagen | Mittelwert | 303 | 0,63 | 299 | 0,09 |
| Standardabw. | 425 | | 315 | |
| Median | 189 | | 217 | |
Kontrollgruppe: abgelehnte Bewerber
| Mittelwert | 343 | | 450 | |
| Standardabw. | 505 | | 569 | |
| Median | 129 | | 263 | |
insgesamt
| Mittelwert | 364 | | 440 | |
| Standardabw. | 458 | | 523 | |
| Median | 211 | | 252 | |
*Startpunkt für Berechnung grundsätzlich
Haftende**p =0,04***p = 0,01
gegenüber reg. Programmbeendigung ohne ext. Therapieanschluss
|
Welche Indikatoren sprechen bei Personen mit regulärem
Programmabschluss für Rezidivfreiheit in der
Legalbewährung? Univariat scheidet das Lebensalter bei Therapiebeginn aus.
In der binär logistischen Regressionsanalyse zeigen eine längere
Therapiedauer und eine geringere Vorstrafenbelastung einen schwach positiven
Einfluss. Der fehlende Nachweis harter Drogen während des Programms
erweist sich als stärkster Prädiktor einer positiven
Legalprognose.
Der Median der rückfallfreien Zeit liegt bei unter
25-Jährigen bei 353 Tagen, bei über 30-Jährigen bei 221 Tagen.
Auch Mittelwert und Median der drogenbezogenen Delikte pro Jahr in Freiheit im
Follow-up steigen mit zunehmendem Alter an. Eine längere Therapiedauer hat
keinen einheitlichen Effekt. Oberhalb des 4. Quartils (288 Tage) ist sie mit
der besten Quote für Rezidivfreiheit verbunden. Wenn Langzeitteilnehmer
allerdings rückfällig werden, dann besonders früh
(Abb. [2]), sicher auch deshalb, weil bei
langfristiger Teilnahme in 50 % der Fälle auf eine
Anschlusstherapie verzichtet wird (Teilnehmer mit regulärem Abschluss bis
100 Tage: 10 %).
Diskussion
Diskussion
Die Ergebnisse unterstützen, dass es sich bei der betreuten
Abstinenzerprobung in der JVA Vierlande aus Sicht der
Sekundärprävention um eine geeignete Vorbereitung entweder einer
Anschlusstherapiemaßnahme oder aber um eine Vorbereitung auf die
besonders rückfallgefährdete Entlassungssituation handeln kann. Die
retrospektive Längsschnittanalyse kann aber nicht nachweisen, dass die
Maßnahme als solche bereits einen eigenen langfristig stabilisierenden
Effekt auf die Legalbewährung hat. Dabei ist zu beachten, dass die
Kontrollgruppe im Sinne einer konservativen Betrachtung ausgewählt wurde,
da hier von einer klar formulierten Abstinenzmotivation auszugehen war. Wenn
man annimmt, dass die untersuchte Selektion von Delikten direkter und
indirekter Drogenkriminalität sehr spezifisch eine fortgesetzte
Drogenkarriere und nur selten eine vom Beschaffungsdruck unabhängige
Habitualisierung straffälliger Verhaltensweisen spiegelt, ist die
Legalbewährung ein Parameter auch für den Abstinenzerfolg. So
erscheinen die Rückfallraten in den Drogenkonsum im langjährigen
Verlauf relativ hoch. Es zeigt sich aber, dass bereits die Frage, ob eine
Abstinenzerprobung unter Haftbedingungen regulär abgeschlosssen wird oder
nicht, eine prädiktive Funktion für die Legalbewährung besitzt,
insbesondere beim frühen vorzeitigen Abbruch. Bei regulärer
Beendigung des Programms ist im Langzeitverlauf keine geringere
Straffälligkeit für Personen mit geplanten
Anschlusstherapiemaßnahmen zu beobachten als für Personen ohne
solche Planung. Sie zeigen allerdings eine signifikant verlängerte
rezidivfreie Phase nach Haftentlassung. Auch wenn über den Erfolg der
Anschlussmaßnahme in dieser Studie keine Daten vorlagen, ist dies
zumindest ein Hinweis für eine tatsächlich hohe Teilnahmerate an der
vorgesehenen Anschlusstherapie.
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach den inhaltlichen
Kriterien einer Zugangsselektion für nachdrücklich
geäußerte, d. h. in einem Einzelgespräch geprüfte,
Teilnahmemotivation. Die abgelehnten Bewerber zeigen von der Tendenz her eine
klar bessere Langzeitbewährung als Personen, die das Programm nach
Zulassung vorzeitig beenden, und keine schlechtere als die Therapieteilnehmer
insgesamt. Dies kann ein Argument dafür sein, das Angebot bedarfsdeckend
auszuweiten. Personen mit frühzeitigem Abbruch sollten aufgrund der
auffällig schlechten Kriminalprognose mit fast 100 %
Rezidiven verstärkt aufsuchende Beratungsangebote mit der Frage eines
Wechsels der therapeutischen Ausrichtung, z. B. im Hinblick auf eine
Substitutionsbehandlung im Vollzug mit Überleitung am Haftende, gemacht
werden. Personen mit einem späten Abbruch dagegen unterscheiden sich
z. B. hinsichtlich der Rückfalllatenz nicht wesentlich von Personen
mit regulärem, aber spätem Programmabschluss (oberhalb 288 Tagen).
Die Ergebnisse könnten insofern die Überlegung stützen, das
Erprobungsprogramm bei Absenkung der Zugangsschwelle durchschnittlich zu
verkürzen; bei parallel noch stärkerer Motivierung zur Wahrnehmung
einer Anschlusstherapie. Mit gleichen Ressourcen würde so mehr
abstinenzmotivierten Haftinsassen eine Chance eröffnet. Die hier
vorgestellten Daten sind allerdings nicht geeignet, eine bessere
Entscheidungsgrundlage über die Aufnahme in das Programm im individuellen
Bewerberfall bereitzustellen, da in der Untersuchungsgruppe wesentliche
soziostrukturelle Daten und die psychiatrische Komorbidität unbekannt
waren.
Im Vergleich mit anderen publizierten Daten zeigt sich, dass
Therapieprogramme mit einer ambitionierteren Interventionsphilosophie auf Basis
individueller Therapiepläne gegenüber Kontrollgruppen vom Aspekt der
Legalbewährung her besser abschneiden, wobei aber eine Vergleichbarkeit im
engeren Sinne aufgrund unterschiedlicher Anwendung von Indikatoren und
Follow-up-Zeiträume nicht gegeben ist.
Zu den wenigen bislang in Europa publizierten Studien zur
Legalbewährung Drogenabhängiger nach abstinenzorientierten Programmen
im Gefängnis bzw. nach Intervention überhaupt gehört die
Longitudinalanalyse einer Therapeutischen Gemeinschaft der Jahre 1978 bis 1998
im Österaker Gefängnis in Schweden [19]. Das
Konzept basiert auf Elementen kognitiver Verhaltenstherapie mit individuellen
Therapieplänen. Auch hier sind tägliche Urintests üblich. Der
Rehabilitationsprozess geht nach 8-10 Monaten bis zum erfolgreichen
Abschluss gewöhnlich über in institutionell oder familiär
gebundende Gemeinschaften für weitere 6-10 Monate. Ein
Behandlungsansatz beinhaltet die kognitive Simulation und das Rollenspiel von
Verführungsmomenten in Freiheit. In einer ersten Auswertung der Jahre 1979
bis 1981 gelang es Insassen mit erfolgreichem Abschluss in 46 %
der Fälle, in einer zweiten Studie bis 1996 in 66,6 %,
Rückfälle zu vermeiden. Nach Dropouts betrugen die entsprechenden
Raten 16 % bzw. 35,4 %. 45 % aller
Therapieteilnehmer wurden erneut straffällig im Vergleich zu
56 % einer Kontrollgruppe ohne spezialisiertes Programm. Die
Autoren sehen die Reduktion subkulturellen kriminogenen Drucks auf die
Teilnehmer als eine Ursache der Effektivität des Konzepts.
Die Evaluation von US-amerikanischen ITCs, die gegenüber dem
übrigen Vollzug abgeschlossene Einheiten darstellen, zeigt seit den
achtziger Jahren reduzierte Rückfall- und Reinhaftierungsraten
(Cornestone-Programm: [12]; 1989: Stay'n
out-Programm: [13]
[14]). Wexler
[15] fasst jedoch zusammen, dass 9-12 Monate
Mindestaufenthalt als Voraussetzung für eine Rückfallprophylaxe
anzusehen seien.
Bei den neueren Projekten, die ITCs mit in der kommunalen Versorgung
angesiedelten therapeutischen Gemeinschaften zu kombinieren (Kyle New
Vision-Programm in Texas: [5]
[6];
KEY-CREST-Programm in Delaware: [7]; Amity-Programm in
Kalifornien: [9]; New York: [10]),
zeigt sich die Überlegenheit vor allem, je sequentieller die Programme
aufgebaut und genutzt wurden [16]
[17]. 1-Jahres-Wiederinhaftierungraten betragen
25 % [9] bei Komplettierung des
Amity-Programms (unbehandelte Kontrollen 67 %). Günstig
liegen auch Rückfallraten. Inciardi et al. [19]
geben noch für ein 18-Monats-Follow-up eine Reinhaftierungsrate von nur
27 % (Kontrollgruppen: 55 bis 56 %) an. Die
Programme unterscheiden sich in der für die ITC-Phase vorgesehenen
Zeitdauer (zumeist 6-12 Monate), der Nutzung von verpflichtenden
Übergangseinrichtungen (transitional therapeutic community, TTC) und der
Dauer vorgesehener verpflichtender Teilnahme im kommunalen Nachsorgeprogramm.
Grundsätzlich wird die Sinnhaftigkeit von peer-to-peer-orientierten
Strategien in der Übergangsphase hervorgehoben [18]. Dies gilt v. a. bei Komorbidität mit einer
dissozialen Persönlichkeitsstörung (im Amity-Programm bei
51 % der Klienten). Das texanische Kyle-New-Vision-Programm weist
6-Monats-Reinhaftierungsraten von nur 3 % (Kontrollgruppe
15-16 %) nach. Dieses Programm wurde auch durch
toxikologische Analysen von Haarproben im Follow-up evaluiert, die in der
Gruppe derjenigen, die kombiniert ITC und TTC in Anspruch nahmen, in
35 % der Fälle Kokain zeigten (unbehandelte Kontrollgruppe
54 %, [19]). Während bislang
Reinhaftierungsraten durch Nutzung von justizbehördlichen Haftregistern
berechnet wurden, wird neuerdings ein höherer Differenziertheitsgrad der
Auswertung durch selbstberichtete Delinquenz für künftige
Follow-up-Evaluationen gefordert [18].
Grundsätzlich fällt auf, dass in den dargestellten
Programmevaluationen Opiatabhängige zumeist nur Teilkollektive sind,
für die eine eigene differenzierte Auswertung fehlt. Evaluationen auf
Basis von randomisierten Studien mit Häftlingen gibt es bislang kaum;
Ausnahmen sind die Effektmessung kognitiver Verstärkung als
Interventionsstrategie in therapeutischen Gemeinschaften im Gefängnis
[20] und pharmakologische Ansätze
[21]. Insgesamt wird in der Literatur auf die
Notwendigkeit verpflichtender Teilnahme an den kommunalen Nachsorgeprogrammen
hingewiesen.
Die Rückfallraten von Personen, die eine abstinenzorientierte
Behandlung vorzeitig abbrechen, zeigen den hohen Bedarf für ein
differenziertes Behandlungs- und Überleitungsangebot im Umfeld der
Haftentlassung unter Einschluss der Substitution. Anderenfalls ist bei Haftende
erneute Straffälligkeit aufgrund des Beschaffungsdrucks
regelmäßige Folge. Dabei ist aber auch nicht zu verkennen, dass
Drogenabhängige in Haft eine selektierte Gruppe darstellen, bei denen
z. B. die primäre Zurückstellung der Haft zugunsten von
Behandlungsmaßnahmen nicht möglich war, wegen einer besonders hohen
Kriminalitätsbelastung, mangelnder Erreichbarkeit für
Therapieorientierung oder vielfachem Scheitern von früheren
Interventionsversuchen. Die in der vorliegenden Untersuchung besonders hohe
Kriminalitätsvorbelastung im Vergleich zu Stichprobenuntersuchungen von
Drogenabhängigen in ambulanter Abstinenztherapie in Freiheit
(5-6 % Verurteilungen wegen neuer Delikte in einem
einjährigen Follow-up [22] oder Substitution
[23]
[24]) ist so erklärbar
und die Grundlage für eine eher niedrige Erwartung an die
durchschnittliche Legalbewährung. Auf jeden Fall handelt es sich aber um
einen grundsätzlich änderungs- und größtenteils auch
therapiemotivierten Personenkreis. In dieser Studie fehlten Informationen
über den konkreten Erfolg von Anschluss-Interventionen nach Entlassung.
Auch die Therapiemotivierten unter der Kontrollgruppe haben möglicherweise
zu einem größeren Anteil später von einer Entlassung nach
§§ 35 BtmG profitiert und zeigen auch aus diesem Grunde eine
insgesamt durchschnittliche Legalbewährung. Es wäre ein
Forschungsdesiderat, die Bedeutung von Anschlusstherapiemaßnahmen, gerade
im Zusammenhang mit einer Vorphase der Abstinenzerprobung in Haft, auf ihre
Effizienz sowie Outcome-Prädiktoren hin näher zu untersuchen. Auch
diesbezüglich liegen in Deutschland bislang kaum wissenschaftliche
Evaluationen vor.