Krebserkrankungen verursachen eine erhebliche Morbidität und Mortalität [1] und werden weiterhin zunehmen; denn Krebs ist prinzipiell eine Krankheit des fortgeschrittenen Alters. Fortschritte in der Therapie bedingen jedoch nicht nur verlängerte Überlebensraten, sondern verändern gleichermaßen das Spektrum von Symptomen und Funktionsstörungen nach durchgeführter Behandlung. Schäden, Fähigkeits- und Partizipationsstörungen (beeinträchtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben) als Folge der Krankheit und/oder Therapie haben einen wesentlichen Anteil am quantitativen und qualitativen Rehabilitationsbedarf. Aus diesem Grund soll die Rehabilitation von Krebspatienten als wichtige Aufgabe verstanden werden, um den Folgeerscheinungen von Krankheit und Therapie angemessen zu begegnen und den Prinzipien des Sozialgesetzbuchs Folge zu leisten: Rehabilitation geht vor Rente, Rehabilitation geht vor Pflege.
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