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DOI: 10.1055/s-2005-922806
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
DGIM fordert: Regelungen für Mindestmengen sorgfältig prüfen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
30. November 2005 (online)
- Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung?
- Risiko: Indikationen könnten sich lockern oder ausweiten
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) steht generellen Regelungen ärztlicher Leistungen durch verbindliche Mindestmengen kritisch gegenüber. Sie fordert, die Auswirkungen ausgewählter Mindestmengen auf die medizinische Versorgung zunächst durch Studien zu prüfen. Erst dann sei eine breite Anwendung zu erwägen.
#Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung?
So genannte Mindestmengen regeln, dass Kliniken bestimmte ärztliche Leistungen zukünftig nur anbieten dürfen, wenn sie eine jährlich geforderte Anzahl entsprechender Fälle nachweisen können. Nur dann werden diese auch vergütet. Für verschiedene Gebiete der Inneren Medizin diskutieren Experten Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung. Prof. Dr. med. Hans-Peter Schuster, Generalsekretär der DGIM, betont jedoch: "Ob Mindestmengen die medizinische Versorgung tatsächlich verbessern, verschlechtern oder möglicherweise gar nicht beeinflussen, ist zurzeit kaum vorhersagbar." Hierfür bedürfe es kontrollierter Studien. Diese müssten Aussagen über Komplikationen, Sterberate und Krankheitshäufigkeit zulassen.
#Risiko: Indikationen könnten sich lockern oder ausweiten
Vorgeschriebene Mindestmengen gehen häufig über die in der Weiterbildungsordnung für Ärzte festgelegten Richtzahlen hinaus. Diese hohe Zahl durchgeführter Eingriffe bedeute jedoch nicht zwangsläufig Qualität, so die DGIM. Es gäbe exzellente Ergebnisse trotz relativ kleiner Zahlen und besonders hohe Fallzahlen könnten die Qualität sogar mindern.
Laut DGIM bergen Mindestmengenregelungen einige Risiken: Indikationen könnten sich lockern oder ausweiten. Dadurch würden bestimmte Leistungen möglicherweise unnötig häufig erbracht. "Eine medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Regelung der Mindestmengen setzt daher verbindliche Indikationskataloge voraus", sagt Prof. Schuster.