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DOI: 10.1055/s-2006-932713
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
DGIM kritisiert geplantes Arzneimittelgesetz
Patientenwohl gefährdetPublication History
Publication Date:
14 February 2006 (online)
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) kritisiert die im Entwurf des „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes” (AVWG) enthaltenen Eingriffe in die ärztliche Verordnungsfreiheit. Der Entwurf vom 15. Dezember 2005 sieht Strafen für Ärzte vor, die bei der Behandlung ihrer Patienten über einen bestimmten Betrag hinaus Arzneimittel verordnen - auch wenn dies medizinisch angezeigt ist. Ärzte müssten ohne Druck von Seiten des Staates ihre Therapiefreiheit zum Wohle des kranken Menschen ausüben können, fordert die DGIM in einer aktuellen Stellungnahme gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI).
Strafe bei Überschreiten der Kostengrenze gefährdet Versorgung der Patienten
Ziel des AVWG ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Arzneimittel zu senken. Der Entwurf sieht neben Schwerpunkten wie Preisstops für Arzneimittel oder dem Verbot bestimmter Rabatte für Apotheken eine „Stärkung der ärztlichen Verantwortung für die Verordnung von Arzneimitteln” vor. Dahinter verbirgt sich eine „Bonus-Malus-Regelung”: Überschreitet der Arzt eine Kostengrenze, muss er - je nach Höhe der Überschreitung - bis zur Hälfte der entstandenen Kosten selbst tragen. Umgekehrt steht dem Arzt ein Bonus zu, wenn er preisgünstiger verordnet. Diese „Tagestherapiekosten” sollen künftig für häufig verordnete „indikationsstarke” Medikamente gelten. „Die Androhung von Strafe bei Überschreiten einer bestimmten Kostengrenze gefährden die Unabhängigkeit der Ärzte und die medizinische Versorgung der Patienten”, so Professor Dr. med. Werner Seeger, Vorsitzender der DGIM. Patienten hätten jedoch Anspruch auf ärztliche Behandlung nach anerkanntem Erkenntnisstand und dem medizinischen Fortschritt entsprechend.
Versorgungsqualität wird sich vor allem im hausärztlichen Bereich verschlechtern
Laut AVWG ermöglichten die staatlichen Vorgaben, die Arzneimittelversorgung besser als bisher an dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten auszurichten. Die DGIM bezeichnet dies als unhaltbar. Die Fachgesellschaft befürchtet vielmehr, dass sich in der Folge die Qualität der Versorgung vor allem im hausärztlichen Bereich verschlechtern wird, da dort die meisten Medikamente verordnet werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit dem AVWG jährlich mehr als eine Milliarde Euro einsparen. Das Gesetz soll zum 1. April 2006 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Informationsdienst Wissenschaft (idw).