Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(7): 382
DOI: 10.1055/s-2006-949601
Medizin & Internet

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Mehrfach-Rundfunkgebühren für Ärzte

Verfassungsklage gegen Wahnsinn mit MethodeRainer H. Bubenzer
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Anschrift des Verfassers

Rainer H. Bubenzer(DJV, KdM)

Medizin- und Wissenschaftsjournalist

Multi MED vision/presseteam volksdorf - Hamburger medizinredaktion

Theodorstraße 41, Haus R1

22761 Hamburg

Phone: 040/41912873

Fax: 040/41912877

Email: Rainer@Bubenzer.com

Publication History

Publication Date:
08 August 2006 (online)

Table of Contents

Aus der kaum noch überschaubaren Vielzahl von kürzlich verabschiedeten kostentreibenden Gesetzen und Verordnungen sticht eine besonders sinnfreie „Neuerung” ins Auge: Die aus dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgende Gebührenpflicht für „neuartige Empfangsgeräte”. Und hierzu zählen nach einhelliger Auffassung der Experten neben MMS-Handys auch Computer mit Internet-Anschluss, über die ärztliche Praxen ab Anfang 2007 verfügen müssen (wegen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte). Und wenn Sie dann noch „dumm” genug sind, - aus guten Gründen - mobile, internettaugliche PCs für Ihre Arbeit einzusetzen, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2007 sogar für jedes Gerät einzeln zahlen (204,36 Euro jährlich).

Den Wahnsinn hinter den Argumentationen der Gebührentreiber von ARD und ZDF können nicht nur psychiatrisch geschulte KollegInnen erkennen: Gerade im ärztlichen Umfeld existiert eine Vielzahl von Geräten mit Internet-Anschluss, sei es eine online-updatefähige Telefonanlage, ein PC-basiertes, tragbares Diagnosegerät oder einfach nur der Rote-Liste-PDA mit GSM- oder UMTS-Mobilfunkkarte. Solche Geräte unterliegen alle - Mobilität oder berufliche Nutzung vorausgesetzt - ab nächstem Jahr der Rundfunkgebührenpflicht. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, wurde Ende März 2006 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf Internet-PC eingereicht.

Gebrauchsgeräte werden zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten

Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde sind drei Personen, die insbesondere als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung direkt betroffen sind. Der Schriftsatz von Rechtsanwältin Petra Marwitz aus Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-PC ein Paradigmenwechsel ist: „Durch die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten” erläutert die Medienrechtlerin die Verfassungsbeschwerde. Bislang konnte jeder durch die Bereithaltung eines Gerätes, welches einzig den Zweck hat, Rundfunk zu empfangen, selbst entscheiden, ob er die Rundfunkgebührenpflicht begründet. Bei den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten bestimmen die Rundfunkanstalten durch die Wahl der Verbreitungswege, welche Geräte zu Rundfunkempfangsgeräten werden.

Neuregelung trifft insbesondere Selbstständige mit Internet-PC

Die Neuregelung trifft insbesondere die Selbstständigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgerät zum Empfang bereithalten. Betroffen sind aber auch zahlreiche Personen, die in ihren Privaträumen ihren Internet-PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen (z. B. Lehrer, Ärzte, Studenten). Sie werden ab dem 1. Januar 2007 EUR 17,03 pro Monat für internet-taugliche Geräte bezahlen müssen, obwohl sie damit ausschließlich arbeiten und nicht fernsehen. Auch für multimediafähige Mobiltelefone wird die GEZ ab dem 1.1.2007 zur Kasse bitten.

Die Verfassungsbeschwerde wird finanziell durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch die Bundesarchitektenkammer unterstützt. Die am 18. März 2006 in Frankfurt am Main gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) organisiert die Interessen der Betroffenen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Vereins: www.vrgz.org. Auch Ihre Spende ist willkommen!

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Quellen:

  • 1 Roth WR. Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?. telepolis, 15.5.2006 (www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html)
  • 2 GEZ. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF, Fassung v. 2005, www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf)
  • 3 Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (www. gez.de)
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  • 1 Roth WR. Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?. telepolis, 15.5.2006 (www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html)
  • 2 GEZ. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF, Fassung v. 2005, www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf)
  • 3 Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (www. gez.de)
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