Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(10): 504
DOI: 10.1055/s-2006-956960
Praxismanagement

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Doppelte Patienten bringen kein doppeltes Honorar

Gemeinschaftspraxis/PraxisgemeinschaftKlaus Schmidt
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Publication Date:
27 November 2006 (online)

Die Gemeinschaftspraxis, etwa von zwei Hausärzten, rechnet alle Leistungen unter einer Nummer ab. Wird die Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft umgewandelt, rechnen die zwei Hausärzte wie zwei Einzelärzte getrennt ab. Problematisch wird das, wenn beide Hausärzte die Patienten wie zuvor in der Gemeinschaftspraxis weiterbehandeln und diese Fälle dann doppelt abrechnen.

Klaus Schmidt

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