Der Klinikarzt 2007; 36(8): 480
DOI: 10.1055/s-2007-986581
kurz notiert

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Nadelstichverletzungen - Übergangsfrist ist abgelaufen

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Publication Date:
23 August 2007 (online)

 

Seit dem 1. August ist die Umsetzungsfrist für Änderungen in den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 (www.baua.de) abgelaufen, die im letzten Jahr verschärften Forderungen sind jetzt verbindlich. In allen Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung - dazu zählen Rettungsdienst, Notaufnahme oder die Behandlung fremdgefährdeter Patienten - müssen daher spätestens jetzt sichere Instrumente zum Einsatz kommen. Aber auch wenn Körperflüssigkeit in "infektionsrelevanter Menge" übertragen werden kann, fordert die TRBA 250 den Gebrauch verletzungssicherer Instrumente. Die Nichtbeachtung der TRBA 250 kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel Regressforderungen der Unfallversicherungsträger an den Arbeitgeber.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn in einer Gefährdungsbeurteilung dargelegt ist, dass die Mitarbeiter durch andere Maßnahmen gleichwertig geschützt sind bzw. der Infektionsstatus des Patienten nachgewiesenermaßen negativ ist.

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