Notfall & Hausarztmedizin 2008; 34(2): 64
DOI: 10.1055/s-2008-1064954
Praxismanagement

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

BSG stoppt Geldfluss aus der Gesamtvergütung – Barmer Hausarzt-Vertrag ist kein Vertrag zur integrierten Versorgung

Further Information

Publication History

Publication Date:
10 March 2008 (online)

Der Barmer Hausarztvertrag ist kein Vertrag über eine „integrierte Versorgung“ nach § 140a SGB V, hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt letztinstanzlich festgestellt. Deshalb durfte die Krankenkasse zur Anschubfinanzierung dieses Vertrages kein Geld aus der Gesamtvergütung abziehen. Die Wirksamkeit des Barmer Hausarztvertrages selbst wird durch diese Entscheidung nicht in Frage gestellt.

Klaus Schmidt

Planegg

    >