CNE Pflegemanagement 2019; 06(05): 2
DOI: 10.1055/a-0987-1077
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25 September 2019 (online)

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Ludger Risse
Vorsitzender Pflegerat NRW, stellv. Vorsitzender im Bundesverband Pflegemanagement

Pflegekammer NRW update


Es geht voran mit der Pflegekammer NRW: Seit Juli liegt nun der Referentenentwurf für das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer vor. Ganz wesentliche, auch vom Pflegerat NRW immer wieder vorgetragene Wünsche und Forderungen wurden darin berücksichtigt. Grundsätzlich soll die Pflegekammer, analog zu anderen Kammern des Gesundheitswesens, im Heilberufegesetz NRW verankert werden. Der Pflegerat begrüßt die damit verbundene Gleichstellung mit den weiteren Kammern in den Ländern. Gleiches gilt für die vorgesehenen Aufgaben und die Beteiligung der Pflegekammern bei gesellschaftlichen und politischen Vorhaben der Politik auf Landes-, aber auch auf regionaler Ebene. Wenn es der Landtag so beschließt, wird die Pflegekammer bereits zum 1. Januar 2020 gegründet. Ein Errichtungsausschuss wird ins Leben gerufen und die Verbände können zur Besetzung Vorschläge einreichen. Dieses Vorgehen weicht von dem der anderen „Kammerländer“ ab. Dort wurde der Errichtungsausschuss der Kammergründung vorgeschaltet. Dieser Ausschuss wird aber auch in NRW im Wesentlichen vorbereitende Aufgaben wahrnehmen. Dies ist allen voran der Aufbau der Infrastruktur, die Registrierung der Mitglieder und das Vorbereiten der 1. Wahl der Kammervertretung. Diese soll spätestens Ende 2021 stattfinden. Ein sportlicher Zeitplan für eine Kammer mit rund 200.000 Mitgliedern, die es mitzunehmen gilt auf dem Weg – es soll ja ihre Kammer und ihr Kammerparlament werden. Eine enge Verknüpfung mit der Basis muss von Anfang an gewährleistet werden, das ist nicht nur der ausdrückliche Wille von Minister Karl-Josef Laumannn, sondern auch das „Kammerverständnis“ des Pflegerates NRW.