Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-1227-2297
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Publication History
Publication Date:
28 October 2020 (online)
trotz der Corona-Pandemie und anderer Krisen sind Neuerungen in Kraft getreten und Altbewährtes ist erhalten geblieben. So fordert uns das Thema Fort- und Weiterbildung unverändert in allen Berufsgruppen. Mit der generalistischen Ausbildung ist eine 24 Stunden umfassende, jährlich zu wiederholende Fortbildungspflicht für Praxisanleiter in Kraft getreten, die sicher in der Krisenzeit bei reduzierten Platzangeboten Probleme bereitet hat. Darüber hinaus besteht aber auch per Krankenpflegegesetz sowohl die Pflicht zur Praxisanleitung als auch zur eigenen Fortbildung, was unabdingbarer Bestandteil der Professionalisierung und der Profession ist. Insofern befasst sich der nachfolgende Artikel von Franziska Hannes, ausgebildete Fachkrankenschwester und aktuell Studentin, mit diesem Thema.
Auch wenn zum Zeitpunkt der Drucksetzung dieser Seite – bei 33 Grad im Schatten – die Winterzeit noch weit entfernt ist, so möchten wir uns bei Ihnen nicht nur herzlich für Ihr Interesse an unseren Mitteilungen bedanken, sondern Ihnen und Ihren Familien auch ein friedliches und schönes Weihnachtsfest sowie ein gesundes neues Jahr 2021 wünschen.